Identifikation |
Signatur: | C 127 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Die im Bestand C 127 Oberlandesgericht Naumburg enthaltenen Akten mit personenbezogenem Inhalt unterliegen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA und sind bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich. |
Titel: | Oberlandesgericht Naumburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1828 -) 1879 - 1945 (- 1964) |
Laufmeter: | 226.10 |
Findhilfsmittel: | Bestand: Findbuch/Findkartei (online recherchierbar) / Personalakten: Ablieferungsverzeichnis |
Registraturbildner: | Im Ergebnis der seit Mitte des 19. Jh. einsetzenden Bemühungen zur Vereinheitlichung der Rechtsnormen in Deutschland, folgte mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 eine Umgestaltung und Anpassung der Gerichtsorganisation. Auf der Grundlage des preußischen Gesetzes betreffend die Einrichtung der Oberlandesgerichte und Landgerichte vom 24. März 1878 wurde in der Provinz Sachsen an Stelle der bisherigen Appellationsgerichte in Halberstadt, Magdeburg und Naumburg zum 1. Oktober 1879 ein Oberlandesgericht in Naumburg eingerichtet. Durch Staatsverträge zwischen Preußen, dem Herzogtum Anhalt und mehreren thüringischen Staaten wurde das Land Anhalt als Landgerichtsbezirk Dessau und die von preußischem Gebiet umschlossenen thüringischen Exklaven als Teile des Landgerichtsbezirkes Erfurt in den Jurisdiktionsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg einbezogen. Hingegen die Amtsgerichte Ranis, Schleusingen, Suhl und Ziegenrück den Jurisdiktionsbezirken der gemeinschaftlich preußisch-meiningischen und preußisch-schwarzburgischen Landgerichte Meiningen und Rudolstadt im Oberlandesgerichtsbezirk Jena zugeordnet wurden. Das Oberlandesgericht war Berufungs- und Beschwerdeinstanz bei Urteilen und Entscheidungen der Landgerichte. Es gliederte sich in Zivil- und Strafsenate. Infolge der Anpassung der Provinzen an die Reichsverteidigungsbezirke, wurde die Provinz Sachsen im Sommer 1944 als staatliche Verwaltungseinheit aufgelöst und die Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg neu gebildet, während der Regierungsbezirk Erfurt dem Reichsstatthalter in Thüringen unterstellt wurde. In diesem Zusammenhang ging durch den Erlaß des Reichsministers der Justiz vom 20. Juli 1944 der Landgerichtsbezirk Erfurt und ein Teil des Landgerichtsbezirkes Nordhausen an das Oberlandesgericht in Jena über. Der im Regierungsbezirk Merseburg gelegene Teil des bisherigen Landgerichtsbezirkes Nordhausen wurde abgetrennt und dem Bezirk des Landgerichts Halle (Saale) angegliedert. Nunmmehr umfasste der Jurisdiktionsbezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg das Gebiet der beiden Provinzen Halle-Merseburg und Magdeburg. Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges endete auch die Tätigkeit des Oberlandesgerichtes Naumburg in der bisherigen Form. Bereits im Oktober 1945 wurde durch eine Verordnung des Präsidenten der Provinz Sachsen ein neues Oberlandesgericht eingerichtet, das ab 1946 seinen Sitz in Halle (Saale) hatte. |
Bestandsinformationen: | Die Überlieferung des Oberlandesgerichtes Naumburg ist zum größten Teil am Ende des zweiten Weltkrieges verloren gegangen. Der verbliebene Aktenbestand gelangte zwischen 1960 und 1963 vom damaligen Bezirksgericht Halle (Saale) in das Staatsarchiv Magdeburg. Darüber hinaus erfuhr der Bestand Oberlandesgericht Naumburg zwei Ergänzungen. So 1993 mit einer kleineren Übernahme von Akten aus dem Geheimen Staatsarchiv, Stiftung Preußischer Kulturbestz, Berlin-Dahlem sowie 2010 mit einer umfangreichen Übernahme v. a. von Personalakten aus dem Landgericht Halle (Saale). |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: C 128 Landgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg, 1663-1952 (Bestandsgruppe)
siehe auch: C 128 Landgerichte im Regierungsbezirk Merseburg, keine Angabe (Bestandsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=6139 |
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