Identifikation |
Signatur: | C 20 VIII |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Oberpräsident. Inspekteur der Ordnungspolizei |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1928 -) 1936 - 1941 |
Laufmeter: | 2.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Mit Wirkung vom 1. September 1936 wurde dem Oberpräsidenten als Organ des Hauptamtes Ordnungspolizei beim Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei ein Inspekteur der Ordnungspolizei unterstellt. Dieser hatte lediglich Aufsichtsbefugnisse und die Aus-und Fortbildung der Ordnungspolizei zu überwachen. Bei Großeinsätzen hatte der Inspekteur für die reibungslose Zusammenarbeit der herangezogenen Polizeiverwaltungen zu sorgen. Sein Aufgabenbereich erstreckte sich auf die gesamte Provinz Sachsen, ab 1938 auch auf das Land Anhalt. |
Bestandsinformationen: | Die Akten des Inspekteurs der Ordnungspolizei und des Kraftfahrsachverständigen beim Inspekteur der Ordnungspolizei wurden 1948 vom damaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen und als Teilbestand dem Bestand Oberpräsident angegliedert. Bei der Neuordnung des Bestandes Oberpräsident 1968 wurde die Akten entsprechend den Aufgaben des Inspekteurs gegliedert |
Zusatzinformationen: | Signaturfolge: C 20 VIII, Ib Nr. 4489 Bd. 1 – Ib Nr. 4577 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5910 |
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