C 30 Magdeburg Landratsamt Magdeburg, 1811-1928 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 30 Magdeburg
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Landratsamt Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1797, 1811-) 1817 - 1887 (- 1928)
Laufmeter:7.65
Findhilfsmittel:Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner:Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.

Die Funktionen des Landrats des Stadtkreises Magdeburg und des Oberbürgermeisters der Stadt wurden ab 1816 durch den Magdeburger Polizeidirektor in Personalunion übernommen. Im Jahr 1828 wurde der landrätliche Kreis aufgelöst und der Stadtkreis Magdeburg gebildet.
Der wachsende Umfang der Verwaltung ließ die Ämterkombination des Oberbürgermeisters, Landrats und Polizeidirektors zunehmend problematisch erscheinen. Im Okt. 1844 erfolgte deshalb die Trennung der drei Ämter bei gleichzeitiger Vereinigung der Funktionen des Landrats und des Polizeidirektors unter der Bezeichnung Polizeidirektorium.
Das vom Polizeidirektor geleitete Landratsamt des Stadtkreises bestand weiter. Eine detaillierte Abgrenzung der Zuständigkeiten konnte sich in der Praxis nicht bewähren.
Gemäß Ministerialerlass erfolgte die Aufhebung des Landratsamtes Magdeburg mit Wirkung vom 1. Apr. 1887. Alle Geschäfte gingen nunmehr auf den Magistrat der Stadt über mit Ausnahme des Zivil-Vorsitzes der Militär-Kreisersatzkommission für den Stadtkreis, der Ausstellung von Leichenpässen und der Erteilung der Jagdscheine innerhalb des erweiterten Polizeibezirks Magdeburg. Diese Aufgaben verblieben beim Polizeidirektor.
Die landrätliche Registratur wurde trotz der Auflösung des Landratsamtes auch nach 1887 noch weitergeführt, so dass die überlieferten Akten bis in das Jahr 1928 reichen. Vermutlich kam es auch hier zu Vermengungen der Registratur mit den Akten des Polizeidirektors.
Bestandsinformationen:Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg.

Der überwiegende Teil der erhalten gebliebenen Akten des Landratsamtes Magdeburg wurde unmittelbar nach Kriegsende vom Polizeipräsidium Magdeburg in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen. Bei der schon 1947 erfolgten Ordnung des Bestandes wurde ausschließlich die alphabetische, im Übrigen jedoch völlig unsystematische Registraturordnung übernommen. Etwa ein Zehntel des Bestandes wurde erst in den Jahren 1954 bis 1962 aus anderen Beständen des Staatsarchivs sowie aus Beständen des Stadtarchivs Magdeburg (1954) herausgelöst und in den Bestand entsprechend den Registratursignaturen eingefügt. Von einer sachlich-systematischen Neuordnung des Bestandes wurde bis jetzt wegen seines relativ geringen Umfanges abgesehen.

Bei dem online recherchierbaren Findbuch handelt es sich um die Verzeichnung aus dem Jahr 1947 von Berent Schwineköper, die im Jahr 2016 nur unwesentlich überarbeitet wurde.
Zusatzinformationen:Kreisgeschichte

Im Rahmen der Neuorganisation der preußischen Verwaltung nach 1815 wurde im Jahre 1816 ein landrätlicher Stadtkreis Magdeburg gebildet, dessen Gebiet bis 1806 zum preußischen Herzogtum Magdeburg und 1807 bis 1813 zum Elbdepartement des Königreichs Westfalen gehört hatte. Im einzelnen bestand der neugebildete Stadtkreis aus der Festungsstadt Magdeburg (der sogenannten Altstadt), der östlich der Elbe gelegenen und befestigten Friedrichstadt, der Zitadelle, den selbständigen Vorstädten Neustadt und Sudenburg, den Dörfern Buckau, Cracau und Prester, den Vorwerken Herrenkrug, Kloster Berge und Bleckenburg sowie dem Försterhaus Vogelgesang. In diesem Umfang blieb der landrätliche Stadtkreis Magdeburg nur wenig länger als ein Jahrzehnt bestehen. Bereits im Jahre 1828 wurden Cracau und Prester an den Kreis Jerichow I sowie Buckau an den Kreis Wanzleben abgetreten. So blieben als selbständige Bestandteile des Stadtkreises Magdeburg nur noch die Städte Magdeburg, Neustadt und Sudenburg. Mit Wirkung vom 1. Jan. 1862 wurde Buckau, das noch während seiner Zugehörigkeit zum Kreis Wanzleben im Jahre 1859 das Stadtrecht erhalten hatte, in den Stadtkreis eingegliedert. Nun begann für die Stadt Magdeburg im Zusammenhang mit der zunehmenden Industrialisierung die Periode der Eingemeindungen. Zunächst wurde 1867 die Sudenburg mit der Stadtgemeinde Magdeburg vereinigt. Es folgten 1886 die Neustadt und 1887 Buckau. Danach wurde innerhalb des Stadtgebietes die Altstadt auf Kosten des Festungsterrains auf das Doppelte ihres seit der Mitte des 13. Jahrhunderts unveränderten Umfanges vergrößert. Im Jahre 1908 wurde Rothensee aus dem Kreis Wolmirstedt nach Magdeburg eingemeindet. Die Landgemeinden Fermersleben, Salbke, Westerhüsen und Lemsdorf aus dem Kreis Wanzleben sowie Cracau und Prester aus dem Kreis Jerichow I folgten 1910. Im Jahre 1925 wurde die bis dahin zum Kreis Wanzleben gehörende Gemeinde Diesdorf an die Stadt Magdeburg abgetreten.
Zu einer Grenzveränderung im Osten des Stadtgebietes kam es 1936, als ein Teil der Gemarkung Gübs vom Kreis Jerichow I an Magdeburg abgetreten wurde, während die Stadt ihrerseits 1940 unbewohnte Teile der Gemarkungen Zuwachs und Westerhüsen an die Gemeinden Lostau und Randau im Kreis Jerichow I abtrat. Im Jahre 1942 wurde die nördliche Stadtgrenze an den 1937 fertiggestellten Mittellandkanal hinausgeschoben, so dass größere unbewohnte Teile der Gemarkungen Glindenberg, Barleben und Wolmirstedt vom Kreis Wolmirstedt an den Stadtkreis Magdeburg kamen.
Das Jahr 1945 sowie die Kreisreform vom Juni 1950 brachten für Magdeburg keine weiteren gebietsmäßigen Veränderungen. Erst im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurde die nunmehrige Bezirkshauptstadt durch die Eingemeindung der bis dahin zum Kreis Wanzleben gehörenden Gemeinde Groß-Ottersleben erneut vergrößert.

Literatur zur Kreisgeschichte: Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945. Reihe A: Preußen. Band 6: Provinz Sachsen.- Walther Hubatsch [Hrsg].- Marburg (Lahn), 1975.
 

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