C 14c Gouvernementskommissariat zu Naumburg, 1813-1816 (Bestand)

Archive plan context


Identifikation

Signatur:C 14c
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Gouvernementskommissariat zu Naumburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1813 - 1816
Laufmeter:0.60
Findhilfsmittel:Findbuch von 1960 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Das Generalgouvernement für das Königreich Sachsen (vgl. Bestandsübersicht Band III,1 Rep. C 14 Behördengeschichte) setzte als Unterbehörden Gouvernementskommissariate ein, deren Aufgabe die Ausübung der allgemeinen Polizei und die Wiederherstellung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit war.

Durch die Ernennung des Domdechanten Wolf Heinrich Wurmb von Zinck am 31. Oktober 1813 zum Gouvernementskommissar wurde das Gouvernementskommissariat Naumburg gebildet. Es umfaßte den niederen Teil des Thüringer Kreises mit den Ämtern Weißenfels, Eckartsberga, Freyburg, Langensalza, Pforta, Tautenburg, Weißensee, Wendelstein und Stift Naumburg-Zeitz.

Zur Verfügung des Gouvernementskommissars standen:
1. die Gendarmerie,
2. die städtischen Bürgermilizen und Schützenkompanien,
3. die in den Bezirk abgesandten Truppen, die sogenannten "beweglichen Kolonnen".

Die Ortsmiliz sollte die Ortschaften und die im Orte befindlichen Magazine bewachen, die Gendarmerie und das Militär die Landstraßen und Wälder patroullieren.

Das Generalkommissariat Naumburg wurde in 7 Distrikte eingeteilt:
I. Amt Weißenfels
II. Ämter Naumburg, Pforta und Tautenburg
III. Ämter Zeitz und Haynsburg
IV. Amt Freyburg
V. Ämter Eckartsberga und Wendelstein
VI. Amt Weißensee
VII. Ämter Langensalza und Ebeleben.

An der Spitze der Distrikte standen die Distriktskommissare. Bei der Ernennung sollten in ersten Linie die Etappenkommissare oder Kommandanten berücksichtigt werden. Am 29. November 1813 wurde die Distriktseinteilung vom Generalgouvernement genehmigt.

Im Dezember 1814 reichte von Wurmb aus persönlichen Gründen seine Entlassung ein. Die interimistische Leitung übernahm am 14. Dezember 1814 der Distriktskommissar von Naumburg Major von Nostiz. Auf Grund des Vertrages vom 18. Mai 1815 wurden ab 6. Juni 1815 alle sächsichen Behörden der an Preußen gekommenen sächsischen Gebiete dem Generalgouvernement des Herzogtums in Merseburg unterstellt. Zum Amt Weißenfels kamen die an Preußen abgetretenen Orte des Amtes Pegau. Am 2. Juli 1815 wurde durch das Generalgouvernement die Entlassung von Wurmb bewilligt und der Amtshauptmann von Burkersroda auf Burgheßler zum Generalkommissar ernannt. Da dieser jedoch anderer dringender Geschäfte wegen sein Amt nicht antreten konnte, wurde am 13. September 1815 Major von Nostiz, der seit dem 14. Dezember 1814 das Gouvernementskommissariat leitete, als Gouvernementskommissar bestätigt.

Am 1. Oktober 1816 wurde mit der Einsetzung der Landräte im Regierungsbezirk Merseburg das Generalkommissariat Naumburg aufgelöst.
Bestandsinformationen:Der Bestand kam mit der Ablieferung des Landratsamtes Weißenfels 1938 an das Landeshauptarchiv.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=5571
 
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