Identifikation |
Signatur: | A 19k III |
Benutzungsort: | Wernigerode |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Stiftsamt Ilfeld |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1309) 1329 - 1899 |
Laufmeter: | 17.45 |
Findhilfsmittel: | Findbuch um 1900 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Das um 1190 gestiftete Prämonstratenserstift Ilfeld stand im ausgehenden Mittelalter unter der Vogtei der Grafen von Stolberg. Die Herzöge von Braunschweig behaupteten außerdem die Schutzherrschaft über das Stift.
Nach dem Bauernkrieg trat der letzte Abt Thomas Stange 1546 zur Reformation über und richtete eine evangelische Schule (Klosterschule und späteres Pädagogium Ilfeld) ein. Sein Nachfolger Michael Neander besorgte als von den Grafen von Stolberg bestellter Administrator auch die ökonomischen und jurisdiktionellen Angelegenheiten des Stifts. Nach seinem Tode 1595 versuchten die Grafen die Besitzungen des Stifts selbst in die Hand zu bekommen. Doch griffen darauf die Herzöge von Braunschweig ein und machten den Rektor Cajus zum Administrator. In dem Vergleich von 1639 behielten die Herzöge von Braunschweig die bischöflichen Rechte über das Stift, während die Grafen die Vogtei und die Jurisdiktion über Rektor, Konrektor und Verwalter zugestanden wurden. Die Anstellung der Lehrer und des Verwalters sollte gemeinsam vorgenommen und die Alumnenstellen je zur Hälfte von den beiden Beteiligten besetzt werden. Streitigkeiten zwischen dem Kloster und den Grafen sollten vom Landesherrn entschieden werden, während Rechtsfälle der Klosterpersonen untereinander von einer gemischten Kommission geschlichtet wurden. Die Gerichtsbarkeit des Stifts übte der Verwalter aus. Dieser Zustand blieb mit wenigen Änderungen bis zur zweiten Immission von 1777 bestehen. Den Grafen wurden damals nur noch die Patronatsrechte über Kirche und Pfarre überlassen, die bisher der Administrator ausgeübt hatte, während der Kurfürst von Hannover alle Rechte der Grafen gegenüber dem Stift für sich beanspruchte. Seitdem war das Stiftsamt ein landesherrliches Amt, das der Klosterkammer in Hannover unterstellt wurde. Dem Stiftsamtmann war meist das so genannte Hoheitskommissariat übertragen, das die landesherrlichen Hoheitsrecht in der Grafschaft zu beaufsichtigen hatte.
Während der westfälischen Zeit verlor das Stiftsamt seine jurisdiktionellen Rechte und bildete eine Domäne, die aber nach 1813 wieder in der alten Form organisiert wurde. Als die Immission 1822 aufgehoben worden war, verzichteten die Grafen auch auf ihre Rechte am Stift mit Ausnahme der Besetzung der Hälfte der Alumnatsstellen. So blieb dem Stiftsamt in seinem Gebiet die Ausübung der landesherrlichen Hoheitsrechte, der Zivil- und Kriminaljurisdiktion und die Verwaltung des umfangreichen Vermögens außerhalb des Königreichs Hannover. Die Appellationen gegen Urteile des stiftischen Gerichts gingen direkt an die landesherrlichen Obergerichte und nicht an die gräfliche Kanzlei in Neustadt. Durch Hinzutritt des Oberförsters in Herzberg bzw. des Landesbauinspektors in Göttingen bildete sich ein eigenes Stiftsforstamt bzw. Stiftsbauamt.
Von einschneidender Bedeutung war die Behördenreform von 1848-1852, in deren Folge die Behörde ihre Hoheits- und Verwaltungsaufgaben an das neu organisierte Amt Hohnstein und ihre jurisdiktionellen Funktionen an das neu errichtete Amtsgericht Ilfeld abgeben musste. Seitdem war das Stiftsamt Ilfeld ein unter der Aufsicht der Klosterkammer in Hannover stehendes Domänenamt. |
Bestandsinformationen: | Es ist davon auszugehen, dass der Hauptteil der stiftischen Urkunden aus dem Mittelalter im Bauernkrieg verlorengegangen ist. Die erhaltenen Reste sind 1602 zum größeren Teil ebenso wie mehrere Kopialbücher an das Fürstliche Stolbergsche Gesamtarchiv in Stolberg gelangt. Ein kleiner Teil blieb bei dem Kloster.
Nach dem 30-jährigen Krieg bemühte man sich, die zerstreuten Teile des Klosterarchivs wieder zusammenzuführen. Diese waren bis zum Jahr 1775, in dem durch den Aktuar Piepenbrink eine Neuverzeichnung vorgenommen wurde, mangelhaft geordnet.
In der westphälischen Zeit kam es zu einer Neuordnung der Überlieferungen. Als die Grafen zu Stolberg wegen der Aufgabe ihrer Rechte 1822 zahllose Akten an das Stiftsamt abgaben, war eine abermalige grundlegende Neuordnung notwendig, die der Assessor Münch von 1826 bis 1828 durchführte.
1852 scheint der größte Teil der Hoheits- und Verwaltungsakten an das Amt Hohenstein abgegeben worden zu sein. Die Gerichtsakten, die schon in westfälischer Zeit bei den Gerichtsbehörden gewesen waren, kamen an das Amtsgericht Ilfeld (A 19k IV).
Um 1900 gab das Landratsamt Ilfeld (A 19k II) die älteren Hoheits- und Verwaltungsakten des Stiftsamtes an das Staatsarchiv Hannover ab, wo die Akten als Hannover Des. 81, 11a: Stiftsamt Ilfeld, die Urkunden als gesonderter Fonds aufgestellt wurde.
1938 gelangte der Bestand an das Landesarchiv.
Die Stiftsamtleute hatten seit dem späten 18. Jahrhundert das Hoheitskommissariat inne. Für diese Aufgabe wurde jedoch eine eigene Registratur geführt, die nach 1852 an das Amt Hohenstein abgegeben wurde. Heute befinden sich diese Unterlagen überwiegend im Bestand Amt Hohenstein (A 19k I).
2009 erfolgte die Retrokonversion des Findbuches von ca. 1900 in eine Access-Datenbank.
2013 fand die Migration von Access zu ScopeArchiv statt. Hierbei erfolgte nicht nur die Überarbeitung der Bestandsklassifikation, sondern auch eine Modernisierung einzelner Aktentitel. |
Zusatzinformationen: | Der Bestand wurde im Landesarchiv längere Zeit als altpreußisches Amt (Rep. Da Ilfeld) geführt. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): F 78 Bergrevier Goslar, 1821-1937 (Bestand)
siehe auch (GR): A 19k I Amt Hohnstein zu Ilfeld, 1342-1905 (Bestand)
siehe auch (GR): A 19k II Landratsamt Ilfeld, 1608-1927 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4974 |
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