A 3 Domkapitel zu Magdeburg, 1158-1837 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 3
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Es handelt sich hier um die ehemals einzeln aufgestellten Bestände A 3a - A 3d.
Titel:Domkapitel zu Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1158) 1310 - 1837
Laufmeter:58.55
Findhilfsmittel:Behördenfindbücher, ca. 1700 - 1800 mit Nachträgen, neues Findbuch 2016 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Bei der Gründung des Erzstifts Magdeburg im Jahr 968 wurde auch ein Kapitel eingerichtet, dem 12 Presbyter, 7 Diakone und 24 Subdiakone angehören sollten. Die Zusammensetzung des Kapitels wird aber erst seit dem 14. Jahrhundert besser erkennbar. Damals war die ursprüngliche vita et mensa communis der Domherren bereits aufgelöst und hatte dem auch sonst überall verbreiteten Pfründenwesen Platz gemacht.
Ab der Mitte des 15. Jh. setzte sich das Domkapitel als capitulum clausum vermutlich folgendermaßen zusammen:
1. Canonici capitulares mit vox et votum in capitulo, perceptio praebendarum und stallum im choro: 19 adlige Domherren (Propst, Dekan und die übrigen Würdenträger eingeschlossen) und ein graduierter Theologe als Lector, insgesamt also 20 Personen.
2. Canonici non capitulares mit perceptio praebendarum und stallum in choro: 2 Summissaren und Summivikarien mit Majorpräbenden, 2 Subdiakonalkanoniker mit Sondereinkünften und eigener Vermögensverwaltung, außerdem der Lector secundarius (der spätere 1. Domprediger), insgesamt also 9 Personen.
3. Domicelli (Canonici minores) mit perceptio praebendarum und stallum in choro, insgesamt also 9 Personen.
Die beiden letzteren Gruppen gelangten nicht in den Genuß der Verwaltung und Einkünfte der Obödienzen, zu denen bestimmte Gruppen des Kapitelgutes (ursprünglich wohl zur Bestellung bestimmter Heiligenfeste und Anniversarien) zusammengefasst worden waren. Seit dem 15. Jh. waren diese miteinander so kombiniert, dass sich fogende Obödienzen ergaben:
1. Remkersleben (kombiniert aus Gramsdorf und Wallwitz)
2. Könnern, Krakau und Paschleben
3. Golditz und Behrensdorf (beide wüst)
4. Wellen und Welsleben
5. Güsten.
Ihre geistlichen Obliegenheiten überließen die Domherren seit dem 13. Jh. mehr und mehr den als Vikarien bezeichneten Stellvertretern. Die Angelegenheiten des Kapitels wurden durch die Inhaber der verschiedenen Kapitelämter erledigt (Dignitäten, Prälaturen, Offizien). Es waren Propst, Dekan, Kustos, Scholastikus, Kantor, Kellner, Kämmerer und Vicedominus. Zahlreiche untere Ämter wurden z. T. von den Vikaren und Unterbeamten bekleidet.
Der Dompropst, der ursprünglich die innere und äußere Leitung des Kapitels, die Stellvertretung des Erzbischofs, die Archivdiakonatsjurisdiktion und die Vermögensverwaltung des Kapitels inne hatte, wurde seit dem 14. Jh. fast völlig aus wichtigen Teilen seiner Funktionen herausgedrängt. Er nahm seitdem mit eigenem Propsteivermögen eine unabhängige Stellung neben dem Kapitel ein (vgl. A 3h).
Der Dekan, der u. a. die Disziplinargewalt im Kapitel und später dessen innere Leitung besaß, erhielt ebenfalls einen vom allgemeinen Kapitelvermögen abgetrennten Güterkomplex (vgl. A 3h). Der Senior des Kapitels, der den Dekan bei Abwesenheit vertrat und der auch sonst eine bedeutende Stellung einnahm, trat ebensowenig wie die übrigen Diginitäten aus dem Rahmen des Kapitels heraus.

Das Domkapitel versammelte sich zur Regelung seiner Angelegenheiten wöchentlich. Generalkapitel fanden zwei- bis dreimal im Jahr statt, zu denen auch die nicht residierenden Domherren zu erscheinen hatten. Für die laufende Verwaltung des Kapitels, für die Ausführung der Kapitelsbeschlüsse und für die Rechtssprechung ist seit 1561 ein Syndikus nachweisbar. Für die lokale Verwaltung der Besitzungen des Domkapitels wurden anfangs Meier, später Amtleute und Vögte eingesetzt. Der wichtigste Vogt war der Domvogt.

1567 erfolgte der Übertritt zum Luthertum. Umfangreiche Veränderungen erfolgten aber erst als Brandenburg Erbherr des Magdeburger Landes wurde. Das Kapitel verlor in
dessen Folge zahlreiche seiner Rechte (v. a. Wahl der Erzbischöfe, Mitwirkung an der Landesregierung). Mehrere Kanonikate wurden nunmehr vom Landesherrn an verdiente Beamte und Offiziere vergeben oder verkauft (Kollationsrecht des Landesherrn statt des kaiserlichen "primariae preces"). Die stiftische Kollation der Mehrzahl der Kanoniker blieb jedoch erhalten.
Bestandsinformationen:Das ursprüngliche erzstiftische Archiv ging im 14. Jh. in die alleinige Verwaltung des Kapitels über. Daneben bildete sich ein eigenes erzbischöfliches Kanzleiarchiv in Halle heraus (vgl. A 1). Das Domkapitel erhielt v. a. das Urkunden-(Empfangs-) Material des Erzstifts. Auch das aus der eigenen Geschäftsführung des Kapitels erwachsene Schriftgut fand im Domarchiv seinen Aufbewahrungsort.

Mit dem 30jährigen Krieg setzten erhebliche Entfremdungen im Domarchiv ein, die dann z. T. über Umwege ins Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz gelangten. Nach der Erwerbung Magdeburgs durch Brandenburg wurden weitere Bestände nach Berlin verlagert. 1692 wurde allerdings der Hauptteil dieser Archivalien wieder zurückgegeben.

Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde das Domarchiv mit der reponierten Registratur des Syndikats vereinigt, wodurch die Gliederungsgruppe 01., ehemals Bestand A 3a, gebildet wurde. Ab 1736 erfolgte die Verzeichnung und Ordnung der laufenden Syndikatsregistratur des Domkapitels, die heute die Gliederungsgruppe 02., ehemals Bestand A 3b, bildet. Ebenso wurden zur selben Zeit gesonderte Registraturen für die Lehns- und Erbzinssachen, Gliederungsgruppe 03., ehemals Bestand A 3c, und Register bzw. Rechnungsbücher, Gliederungsgruppe 04., ehemals Bestand A 3d, gebildet. Aufbewahrt wurde das Domarchiv seit 1803 in der Marienkapelle am Kreuzgang des Domes.

Nachdem das Domstift bereits am 1. Dezember 1810 von der westphälischen Regierung aufgehoben worden war, gelangte der gesamte Bestand in der Provinz Sachsen 1822 an das Provinzialarchiv, wurde aber größtenteils auf verschiedene Verwaltungsbehörden (Regierungsarchive Magdeburg und Merseburg, Oberlandesgericht Magdeburg) aufgeteilt. Aus den im Provinzialarchiv verbliebenen Resten bildete man zunächst den Bestand A 3 (alt). Teilüberlieferungen wie die Reichstagsakten, die Osnabrückischen Sachen, Niedersächsischen Kreissachen und die Mansfeldischen Sachen, ehemals Tit. II bis V des Bestandes A 3a, wurden in die Bestände A 1 und A 2 eingeliedert, desweiteren verschiedene Amtsbuchserien, ehemals A 3a, Tit. XXVIII bis XXX, in den Bestand Cop. Nach der Abgabe aus den Regierungsarchiven wurden die alten Registraturen mit ihren Findbüchern wieder reaktiviert und als Bestände A 3a bis A 3d aufgestellt. Die Kirchen- und Schulakten blieben weiterhin im sogenannten Kultusarchiv, Bestände A 12 Generalia und Spezialia sowie A 12a II.

Im Zuge der Retrokonversion zwischen Sept. 2010 und Sept. 2012 erfolgte auch eine Zusammenfassung der bisherigen Bestände A 3a, A 3b, A 3c und A 3d. Die innere Gliederung der bisherigen Einzelbestände wurde nicht verändert, sondern diese jetzt lediglich als Gliederungsgruppen auf oberster Ebene zurückgestuft. Zugleich wurden bei der Retrokonversion neue fortlaufende Signaturen mit der Bestandssignatur A 3 vergeben. Diese haben nach der Umsignierung des Bestandes im Magazin (2017) vollständige Gültigkeit erlangt. Die in die Bestände Cop., A 1, A 2 und A 12 überführten Archivalien wurden dort belassen.

Im April 2016 erfolgte die nochmalige Überprüfung der Verzeichnungsinformationen, in deren Folge zahlreiche Aktentitel überarbeitet wurden. Zudem wurde ein neues Findbuch erstellt.

Die unter den Gliederungspunkten 01. und 02. verzeichneten Archivalien wurden bereits verfilmt.
Zusatzinformationen:Literatur:
Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Band 1, hg. v. Hanns Gringmuth-Dallmer, bearb. v. Berent Schwineköper (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts, Bd. 1), Halle 1954, S. 76-92.
Heckel, J.: Die evangelischen Dom- und Kollegiatstifter Preußens, in: Kirchenrechtliche Abhandlungen Heft 100/101, Sutttgart 1924.
Das Domstift St. Moritz zu Magdeburg, in: Das Erzbistum Magdeburg, 1. Band, 1. Teil, bearb. v. Gottfried Wentz u. Berent Schwineköper: Germania Sacra. Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg, Berlin/New York 1972.
Weber, E.: Das Domkapitel in Magdeburg bis zum Jahr 1567, Halle 1912.
Wentz, Gottfried: Bischofs- und Domkapitelsarchiv im Erzstift Magdeburg, in: Magdeburger Geschichtsblätter, 74./75. Jg. (1939/41), S. 3-24.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch (GR):
H 40 Gutsarchiv Brumby (bei Haldensleben), 0961-1921 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 2 Erzstift Magdeburg. Innere Landesverwaltung, 1294-1795 (Bestand)

siehe auch (GR):
A 1 Erzstift Magdeburg. Auswärtige Angelegenheiten, 0961-1756 (Bestand)

siehe auch (GR):
Db 12 Stadt Hadmersleben, 1667-1822 (Bestand)
 

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