Identifikation |
Signatur: | A 3e |
Benutzungsort: | Magdeburg |
|
Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Domkapitel zu Magdeburg. Dompropstei |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1170) 1449 - 1855 |
Laufmeter: | 34.65 |
Findhilfsmittel: | Behördenfindbuch von ca. 1810 ff., neues Findbuch 2016 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Der Domprobst, der höchste Dignitar des Domkapitels, ging ursprünglich durch Wahl aus dem Kapitel hervor. Dieses, allerdings nie völlig unbestrittene Wahlrecht des Kapitels wurde im späteren Mittelalter durch die Päpste beseitigt, die durch Provisionen eigene Kandidaten zur Würde des Propstes erhoben. Deshalb gehörten auch nach der Einführung der Reformation die Pröpste weiter dem katholischen Glauben an. Erst 1661 setzte sich das Domkapitel über die päpstlichen Ansprüche hinweg und wählte auf Veranlassung des Administrators August von Sachsen dessen gleichnamigen Sohn zum Propst, dem 1671 sein Bruder Heinrich folgte. Seitdem galt das päpstliche Provisionsrecht als erloschen. Unter der brandenburg-preußischen Landesherrschaft wurde die Magdeburger Dompropstei 1711 erstmalig einem Prinzen des Hauses Hohenzollern verliehen und 1728 ausdrücklich zur Apanage für jüngere Prinzen des Hauses erklärt. Das Domkapitel hatte damit das gerade wieder erworbene Besetzungsrecht für diese Pfründe endgültig eingebüßt. Als Prinz Louis-Ferdinand von Preußen, der letzte Dompropst, 1806 bei Saalfeld gefallen war, wurde die Dignität nicht wieder verliehen, sondern 1810 endgültig aufgehoben.
Zu den Funktionen des Dompropstes gehörte anfangs die Unterstützung des Erzbischofs bei der Verwaltung seiner Diözese. Besonders als Archidiakon der Stadt Magdeburg hatte der Propst wichtige jurisdiktionelle Aufgaben, die freilich im späten Mittelalter durch die erzbischöflichen Generalvikare und Offiziale eingeengt, aber nie ganz beseitigt wurden. Seine wichtigste Funktion war die Leitung des Domkapitels, die sich vor allem auf die Verwaltung von dessen umfangreichem Grundbesitz erstreckte. Jedoch setzte das Kapitel bereits 1325 eigene Prokuratoren ein, die die Verwaltung seiner Besitzungen und Einkünfte übernahmen. Seitdem gelang es dem Kapitel, den Propst völlig aus diesem Aufgabenkreis zu verdrängen und ihm sogar Sitz und Stimme bei den Sitzungen des Kapitels zu entziehen. Aus dem Stiftsvermögen wurde gleichzeitig ein eigenes umfangreiches Propsteivermögen ausgeschieden und den Inhabern dieser Dignität zur eigenen Verwaltung überlassen. Eigene Vögte des Propstes besogten diese Aufgabe. Als 1734 die Dompropstei dem Prinzen Heinrich von Preußen übertragen wurde, bestimmte Friedrich Wilhelm I. zunächst, dass die Ökonomia und Kameralia der Propstei der Kriegs- und Domänenkammer Magdeburg mit übertragen würden. Aber bereits 1737 wurde eine eigene prinzliche Kammer in Königs Wusterhausen mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt. Ein Kammerrat führte seitdem im Auftrag dieser Kammer die Geschäfte an Ort und Stelle. Ihm stand ein Justiziar zur Ausübung der Jurisdiktion auf den dompropsteilichen Besitzungen zur Seite. Die Appellationen gegen Erkenntnisse des Dompropsteigerichts gingen an die Magdeburger Regierung bzw. in Kammerangelegenheiten an die prinzliche Kammer.
Weitergehende Informationen enthält die "Gesamtübersicht über die Bestände des Staatsarchiv Magdeburg, Bd. I" von 1954. |
Bestandsinformationen: | Die dompropsteilichen Güter wurden seit dem Spätmittelalter gesondert verwaltet, wodurch ein eigenes Archiv entstand. Die Pröpste des 17. und 18. Jahrhunderts sahen jedoch als Angehörige fürstlicher Häuser die Würde nur noch als Apanage an. So gelangte auch umfangreiches Aktenmaterial an deren private Registraturen, wie das Archiv von Barby oder die prinzliche Kammer in Königswusterhausen. In Magdeburg verblieb v. a. der lokale Teil der Überlieferungen, z. B. Rechnungen und Justizangelegenheiten.
Nach 1806 wurden allerdings von den mit der Abwicklung der Geschäfte beauftragten Sonderbeamten große Teile der zersplitterten Akten zusammengetragen und neu verzeichnet. Nachdem dieses so gebildete Archiv 1822 zunächst in das Provinzialarchiv gelangt war, wurde der Bestand zwischen diesem, dem Regierungsarchiv Magdeburg und dem Domänenrentamt Magdeburg aufgeteilt. Erst nach den Ablieferungen aus den beiden genannten Behördenarchiven wurde der Bestand 1905 in der 1806 gebildeten Form wieder vereinigt und aufgestellt. Er enthält auch die Akten der mit der Abwicklung ab 1806 beauftragten Beamten.
Bereits 2013 erfolgte die Retrokonversion der Verzeichnungsinformationen des Bestandes, die im Mai 2016 überarbeitet wurden. In diesem Zusammenhang wurden im begrenztem Umfang die Titel der Gliederungsgruppen angepasst und ein neues Findbuch erstellt. Zugleich wurden bei der Retrokonversion neue fortlaufende Signaturen mit der Bestandssignatur A 3e vergeben. Diese haben nach der Umsignierung des Bestandes im Magazin (Oktober 2018) vollständige Gültigkeit erlangt. |
|
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4555 |
|