Identifikation |
Signatur: | A 19a XII |
Benutzungsort: | Magdeburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kriegs- und Domänenkammer zu Halberstadt. Amt Kloster St. Johann zu Halberstadt |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1680 - 1812 |
Laufmeter: | 1.55 |
Findhilfsmittel: | Behördenfindbuch, Anfang 19. Jh. |
Zusatzinformationen: | Das Amt St. Johann zu Halberstadt ist durch die Säkularisation des Stifts gleichen Namens im Jahre 1804 entstanden. Dieses war um 1030 von Bischof Brantog außerhalb der Stadt gegründet und dem Täufer sowie dem Evangelisten Johannes geweiht worden. 1119 wurde es in ein reguliertes Augustinerchorherrenstift umgewandelt, weshalb es meist als Kloster bezeichnet wird. Infolge seiner Lage ist das Stift mehrmals bei Belagerungen der Stadt zerstört worden. Als es 1631 durch die Schweden abermals restlos vernichtet worden war, verlegte der Konvent seinen Sitz dauernd in die Stadt und errichtete dort 1689 neue Gebäude. Obwohl Angehörige des Stifts, wie der Propst von Wiedensee, bei der Einführung der Reformation in Halberstadt ausschlaggebend mitgewirkt hatten und obwohl die Stiftsgemeinde 1539 ebenfalls protestantisch geworden war, verharrte der Konvent beim Katholizismus. Zwar war das Stift im 30jährigen Kriege nahezu verödet. Da insbesondere die Besetzung mit katholischen Angehörigen für das entscheidende Normaljahr 1624 nicht völlig eindeutig nachgewiesen werden konnte, machten die brandenburgischen Behörden nach 1650 mehrmals den Versuch der Aufhebung. Erst 1667 war die Weiterexistenz des Stifts gesichert. Bei seiner Aufhebung im Jahre 1804 bestand es aus einem Propst, Subprior, fünf Konventmitgliedern und zwei Novizen. Eigene Gerichtsbarkeit scheint es nur vorübergehend besessen zu haben. Im 18. Jh. unterstand es der Gerichtshoheit der Regierung. Der Propst gehörte als Mitglied des Sekundarklerus den Landständen an. Der Grundbesitz des Stifts bestand u. a. aus dem Vorwerk in Halberstadt, dem verpachteten Vorwerk in Nienhagen, verschiedenem Streubesitz und mehreren hundert Morgen Forst im Huy und in der Grafschaft Blankenburg. Die Administration lag in Händen eines weltlichen Verwalters. |
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