Identifikation |
Signatur: | C 48 IIIc |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Regierung Merseburg. Steuerregistratur |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1732, 1736, 1738, 1755, 1777, 1795, 1812) 1815 - 1928 |
Laufmeter: | 15.00 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | In der Steuerverwaltung kam es bereits 1825/26 zu einer Teilung, in dem die indirekten Steuern und Zölle von den Regierungen auf die neu geschaffene Provinzial-Steuerdirektion übergingen und den Regierungen nur noch die direkten Steuern verblieben. In der Steuerverfassung traten im Laufe des 19. Jahrhundetts nur allmähliche Neuerungen ein. Zu einem nicht unerheblichen Teil blieben die aus dem 18. Jahrhundert übernommenen preußischen und kursächsischen Steuersysteme (Kontribution, Schocksteuer, Quatembersteuer usw.) bestehen. Erst 1862 erfuhr die Grundsteuerverfassung eine Vereinheitlichung. Als im Zusammenhang damit zur Unterverteilung der feststehenden Steuersumme das Kataster eingeführt wurde, entstanden dafür bei den Regierungen besondere Katasterbüros, denen die Katasterkontolleure, später Katasterämter, in den Kreisen unterstellt waren. Außerdem wurden bei den Regierungen Steuerreklamationskommissionen gebildet, die sich aus Vertretern des Provinziallandtages und aus Beamten zusammensetzte. Als 1920 die Verwaltung der direkten Steuern in die Finanzverwaltung des Reiches übernommen wurde, ging die bei den Regierungen verbleibende Katasterverwaltung an die Abteilung I über. |
Bestandsinformationen: | Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.06.01. Regierung Merseburg. Im Jahre 2012 erfolgte eine unveränderte Retrokonversion des Findbuchs von 1966, die 2018 überprüft bzw. überarbeitet wurde. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4267 |
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