Identifikation |
Signatur: | C 48 Ih |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Regierung Merseburg. Kommunalregistratur |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1716 - 1947 |
Laufmeter: | 47.00 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Den Städten war 1808 mit der Steinschen Städtordnung ein begrenztes Selbstverwaltungsrecht zugestanden worden, das sich aber nur auf politisch weniger bedeutsame Bereiche (Armenwesen, Straßenbau) erstreckte. In der Provinz Sachsen wurde die Revidierte Städteordnung von 1831 mit verstärkten Aufsichtsrechten der Regierungen eingeführt. Die Städtordnung von 1853 brachte eine Vereinheitlichung des Aufsichtsrechts der Regierungen über die Städte. Seit 1875 wirkte der Bezirksausschuss in Angelegenheiten der Kommunalaufsicht mit. 1933 ging die Kontrolle über die kreisangehörigen Städte auf die Landräte über. Für die Landgemeinden waren die Landräte als Vorsitzende der Kreisausschüsse in Fragen der Kommunalaufsicht erstinstanzlich zuständig; die Regierungen waren zweite und letzte Instanz. |
Bestandsinformationen: | Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.06.01. Regierung Merseburg. Im Jahre 2014 erfolgte eine unveränderte Retrokonversion des Findbuchs von 1956, die im selben Jahr überprüft bzw. überarbeitet wurde. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=4260 |
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