C 48 If, Kapitel II, Sektion X, C Anhang (Gliederungsgruppe)[Location: Merseburg]

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Identifikation

Signatur:C 48 If, Kapitel II, Sektion X, C

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anhang
Zusatzinformationen:Vorbemerkung: Das gesamte Berufs- und Fachschulwesen unterstand bis zum 01.07.1934 dem Ministerium für Handel und Gewerbe (seit 1933 Min. für Wirtschaft u. Arbeit). Die landwirtschaftlichen Berufsschulen waren bis zur gleichen Zeit dem Min. f. Land- u. Forstwirtschaft unterstellt. Durch Gesetz vom 29.06.1934 wurde mit Wirkung vom 01.07.1934 das Ministerium für Wissenschaft, Kunst u. Volksbildung für das gesamte Berufsschulwesen und Fachschulwesen zuständig. Damit ging die Bearbeitung dieser Angelegenheiten auch auf der mittleren Ebene von der I. Abt. der Regierung auf deren II. Abteilung über. Trotzdem sind die Akten der Regierung Merseburg über das Berufsschulwesen bei der I. Abteilung belassen worden, da die späteren Berufsschulakten nur einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum umfassen.
 

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