Identifikation |
Signatur: | G 3 Wittenberg |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Hauptzollamt Wittenberg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1914) 1923 - 1952 |
Laufmeter: | 3.15 |
Findhilfsmittel: | Findbuch von 2022 (online recherchierbar). |
Registraturbildner: | Nach der Überleitung der Zollbehörden der Länder in die Reichsfinanzverwaltung im Jahr 1920 wurden die Hauptzollämter der Provinz Sachsen, des Landes Anhalt und ab 1943 auch die des Oberfinanzbezirks Thüringen dem Landesfinanzamt, ab 1937 Oberfinanzpräsident, in Magdeburg unterstellt. Ihr Geschäftsbereich blieb nach der Umwandlung in eine Reichsbehörde im wesentlichen unverändert. Er umfasste die Verwaltung der Zölle und Verbrauchssteuern sowie des Branntweinsmonopols und die Überwachung der Ein-, Durch- und Ausfuhrbestimmungen. Die den Hauptzollämtern unterstellten Zollämter, Zollzweigstellen, Bezirkskommissare und Zollaufsichtsstellen blieben als lokale Zoll-, Betriebsaufsichts- und Abfertigungsbehörden bestehen. Nach dem 2. Weltkrieg blieben die Hauptzollämter dem Oberfinanzpräsidium in Magdeburg unterstellt. Ihr Einzugsbereich umfasste die ehemaligen Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg sowie das Land Anhalt. Mitte 1946 übernahmen die Bezirkspräsidenten in Magdeburg, Merseburg und Dessau sowie die Finanzämter die Funktionen der Hauptzollämter, der Bezirkskontrollkommissare und der Zollämter. Nach der Eingliederung des Oberfinanzpräsidiums in das Finanzministerium der Provinz Sachsen-Anhalt und nach der Auflösung der Bezirksverwaltungen begann Mitte 1947 eine Reorganisation der gesamten Zollverwaltung: Die Hauptzollämter wurden mit ihren Unterbehörden (Zollämter und Oberzollkontrolleure) wieder eingerichtet und der Abteilung für Zölle und Verbrauchssteuern des Finanzministeriums der Landesregierung Sachsen-Anhalt unterstellt. Eine einheitliche Organisation der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte im Februar 1950. Das Zoll- und Steuerwesen im Land Sachsen-Anhalt wurde der neu gebildeten Landesfinanzdirektion unterstellt. Die Auflösung der Hauptzollämter erfolgte erst Mitte 1953 mit der Errichtung des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs beim Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel. |
Bestandsinformationen: | Die Bestände der Hauptzollämter wurden 1953 von den Einrichtungen des Amtes für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs dem damaligen Staatsarchiv übergeben. 1969 erfolgte die Erschließung des vorliegenden Bestandes, bei dem eine Findkartei erstellt wurde. Im Jahr 2022 wurden diese Verzeichungsinformationen in das Archivinformationssystems überführt. Hierbei erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung der Verzeichnungsinformationen, die Einfügung der Registraturbildnergeschichte und die Erstellung eines neuen Findbuchs. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=3946 |
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