A 53, S Nr. 146 Heinrich Julius von der Schulenburg, Herr auf Hornhausen, für seine Ehefrau Anna Cathrina, geb. Spiegel, und für Elisabeth Gertrud, geb. Spiegel, Witwe des Carsten Werner Schenck, Herr auf Lemsel, Achatz von Veltheim für seine Ehefrau Otilia Clara, geb. Spiegel, sowie Achatz von de[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 146

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Heinrich Julius von der Schulenburg, Herr auf Hornhausen, für seine Ehefrau Anna Cathrina, geb. Spiegel, und für Elisabeth Gertrud, geb. Spiegel, Witwe des Carsten Werner Schenck, Herr auf Lemsel, Achatz von Veltheim für seine Ehefrau Otilia Clara, geb. Spiegel, sowie Achatz von der Asseburg für seine Ehefrau Agnes Sophie, geb. Spiegel, Schwiegersöhne des Arndt Spiegel zu Pickelsheim, Domdechant zu Halberstadt (Bekl.)

Johann Heinrich Ernst, Bürger zu Nordhausen, als Vormund der Kinder seines verst. Bruders Johann Ernst, Bürgermeister zu Nordhausen (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Die Ursache des Streits lag in einer 1614 begonnenen Schuldsache zwischen Andreas Paulon, Bürgermeister zu Nordhausen und Hans Heinrich Spiegel. Paulon streckte Spiegel für die Beisetzungsfeierlichkeiten seines verst. Bruders Hermann Friedrich Spiegel 560 fl vor. Der Schuldposten erhöhte sich bis 1623 auf über 800 fl. Im Oktober 1623 gab es einen Vergleich, der aber bis 1633 nur teilweise erfüllt wurde, weil die Vertragspartner verstarben und kriegsbedingt die Sache bis 1651 ruhte und fast in Vergessenheit geriet. Der Erbe dieser Schuldansprüche war in Nordhausen Johann Ernst. Aber erst dessen Bruder begann 1651 juristische Schritte zur Schuldenbegleichung von inzwischen zu fordernden 1.850 fl einzuleiten, als er den Nachlaß seines verst. Bruders regelte. Auf seine Klage wurde von der ersten Instanz entschieden, daß die Erben des Johann Ernst auf das Spiegelsche Gut zu Gudersleben eingesetzt werden. Arndt Spiegel erlebte 1651 diesen Spruch nicht mehr, so daß das Verfahren gegen seinen Sohn Werner Dietrich Spiegel erneut durchgeführt wurde. Da dieses Gut aber Erbgut der Schwestern des Werner Dietrich Spiegel war, mußte ein erneuter Prozess gegen diese geführt werden, der 1660 dasselbe Ergebnis brachte wie 1651.
Laufzeit/Datum (detailliert):1651 - 1661
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 6898
 

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