A 53, S Nr. 85 Johann Conrad Gebhard Stephani und Christian Martin Knochenhauer, Senatoren der Stadt Nordhausen und Direktoren des dortigen Vormundschaftsamtes, Johann Heinrich Stegemann, Johann Peter Gebser, Bernhart Nicklai, Ernst Christoff Schwan und Johann Friedrich Stegemann, Bürger zu Nordha[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, S Nr. 85

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Conrad Gebhard Stephani und Christian Martin Knochenhauer, Senatoren der Stadt Nordhausen und Direktoren des dortigen Vormundschaftsamtes, Johann Heinrich Stegemann, Johann Peter Gebser, Bernhart Nicklai, Ernst Christoff Schwan und Johann Friedrich Stegemann, Bürger zu Nordhausen und gewählte Vorstandsmitglieder im Vormundschaftsamt, deren Mitgliedschaft von Senator Braun angegriffen wurde (Bekl.)

Christoph Braun, Senator der Stadt Nordhausen und Direktor des dortigen Vormundschaftsamtes (Kl.)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

In Nordhausen gab es in der Neustadt ein Gemeindevormundschaftsamt, welches wie die Ratsregimenter der Stadt gebildet wurde und dem ein Ratsherr aus jeder der drei Ratsversammlungen im turnusmäßigen Wechsel der Ratsregimenter vorstand. Bei Vakanz einer Stelle im Vormundschaftsamt erfolgte durch die abtretende Mannschaft die Wahl eines neuen Mitglieds. So wurden auch 1720 durch das abtretende Regiment unter Senator Knochenhauer zwei vakante Stellen des neuen Regiments unter Senator Stephani besetzt. Bei der Geschäftsübergabe Anfang Januar 1721 wurde diese Wahl bestätigt. Bei der Übergabe an das Regiment des Senators Braun Anfang Januar 1722 wurden auch dessen vakante Stellen durch das Regiment Stephani besetzt. Braun verweigerte aber nicht nur den neu gewählten Vorstehern im Vormundschaftsamt die Position, sondern focht auch die bereits unter dem Regiment Knochenhauer gewählten und vom Rat bestätigten Stellen unter der Amtsführung des Senators Stephani an. Braun setzte mit Hilfe seines Schwiegervaters, des zum RKG-Prozess verstorbenen Bürgermeisters Paulanden, durch, daß alle von ihm nicht akzeptierten Personen im Vormundschaftsamt bei Androhung von Gefängnisstrafe ihr Amt nicht ausüben durften. Stephani erkannte diese Vorgehensweise nicht an und setzte darauf im Rat durch, daß Braun seine Forderungen auf dem Gerichtsweg durchsetzen soll. Durch falsche Anschuldigungen, Aussagen über den Besetzungsmodus im Vormundschaftsamt und bewußt falsche juristische Schritte konnte Braun soviel juristische Unsicherheit erzeugen, daß letztlich Neuwahlen durch das Stadtgericht zu Nordhausen angewiesen wurden. Stephani und Knochenhauer betrachteten diese Entscheidung als Affront gegen ihre Amtsführung, die den Gesetzen der Stadt Nordhausen entsprach, und appellierten am RKG.
Laufzeit/Datum (detailliert):(1365) 1722 - 1726
Umfang:4 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:S 5450
 

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