A 53, D Nr. 17b Hieronymus von Dieskau, Herr auf Dieskau, Kurbrandenburgischer Geheimer Rat (Beklagte) \ \ Wilhelm von Uder und Johann vom Hoffe als Cessionare des Albrecht Kracht, ehem. Herrn auf Athensleben, und deren Nachfolger Friedrich von Uder, Fürstlich Braunschweigischer Rat und Vizekanzl[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, D Nr. 17b
Frühere Signaturen:A 53, C Nr. 17b

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Hieronymus von Dieskau, Herr auf Dieskau, Kurbrandenburgischer Geheimer Rat (Beklagte)

Wilhelm von Uder und Johann vom Hoffe als Cessionare des Albrecht Kracht, ehem. Herrn auf Athensleben, und deren Nachfolger Friedrich von Uder, Fürstlich Braunschweigischer Rat und Vizekanzler zu Wolfenbüttel, 1627 Herr auf Mauderode, Bleicherode und Niedergebra, Gräflich Schwarzburgischer und Stolbergischer Rat, Hauptmann zu Stolberg (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Der Ursprung des Streits lag in der Nichterfüllung des Testaments des Henning Kracht, Herr auf Athensleben. Er hatte verfügt, dass seine Tochter Rachel, verheiratet mit Otto von Maschwitz, nach seinem Tod Mitgift und Erbe aus dem Gut Athensleben von den Lehnsfolgern auf Athensleben zu erhalten hat. Da Henning Kracht keine männlichen Lehnserben hatte, ging das Rittergut an die Söhne seines Bruders, Albrecht, Gedeon und Caspar Kracht. Diese wurden nun ca. 25 Jahre nach der Hochzeit des Otto von Maschwitz mit Rachel Kracht dazu verurteilt, das zum Rittergut Athensleben gehörige Dorf Löderburg zur Nutzung an Otto von Maschwitz abzutreten und Schadensausgleich von 2.724 Taler 16 Groschen plus 90 Taler Hilfsgeld zu leisten (1597 und 1600). Während des noch laufenden Rechtsstreits verkaufte Albrecht Kracht das Rittergut Athensleben an Titke von Möllendorf, Domherr zu Magdeburg, und setzte Wilhelm Uder und Johann vom Hoffe als Cessionare ein. Maschwitz mußte Löderburg räumen und seine Forderungen erneut durchsetzen. Dabei gewährte ihm Hieronymus von Dieskau mit einer Bürgschaft von 600 Taler Hilfe. 1611 wurde entschieden, dass von der o. g. Summe Otto von Maschwitz 1.800 Taler zurückzahlen soll. Er zahlte 1.200 Taler und von Dieskau sollte mit den versicherten 600 Taler ebenfalls zahlen. Die Cessionare verfolgten diese Zahlungsverpflichtung juristisch bis Androhung der Exekution des von Dieskau durch den Hauptmann vom Giebichenstein (Halle/S.), Hans Friedrich von Schierstedt. In dieser Situation erfolgte die Appellation an das Reichskammergericht.
Laufzeit/Datum (detailliert):1597 - 1633
Umfang:26 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:D 1133
 

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