A 53, E Nr. 82 Johann Heinrich Ernst in Vormundschaft der unmündigen fünf Kinder aus zweiter Ehe seines verstorbenen Bruders Johann Friedrich Ernst, Bürgermeister von Nordhausen, mit der ebenfalls verstorbenen Catharina Ernst, alle Bürger zu Nordhausen (Beklagte) \ \ Friedrich Ulrich Sohlen für s[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, E Nr. 82

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Johann Heinrich Ernst in Vormundschaft der unmündigen fünf Kinder aus zweiter Ehe seines verstorbenen Bruders Johann Friedrich Ernst, Bürgermeister von Nordhausen, mit der ebenfalls verstorbenen Catharina Ernst, alle Bürger zu Nordhausen (Beklagte)

Friedrich Ulrich Sohlen für seine Ehefrau Elisabeth Catharina, Tochter des Bürgermeisters Ernst aus erster Ehe, Bürger zu Nordhausen (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Die Erbschaftsregelung zwischen den Kuratoren für die Erben des Johann Friedrich Ernst wurde vom Ehemann der Tochter des Ernst aus erster Ehe nicht anerkannt. Dessen Appellation an das Schöppengericht zu Halle (Berggericht vor dem Roland) hatte Erfolg und führte zu einem Nachbesserungsurteil für seine Frau. Darauf wandten sich die Beklagten an das Reichskammergericht, wo zwar die Akten eingeführt, der Prozess aber nicht mehr geführt wurde.
Laufzeit/Datum (detailliert):1653 - 1654
Umfang:2 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:E 957
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631198
 
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