Identifikation |
| Signatur: | A 53, E Nr. 70 |
|
Form-/Inhaltsangaben |
| Titel: | Bürgermeister und Rat der Stadt Erfurt sowie die Zunft der Krämer auf der Krämerbrücke zu Erfurt (Kläger)
Krämer aus Erfurt, die nicht zur Zunft auf der Krämerbrücke gehören (Beklagte) |
| Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Wegen des Handels mit Waren, der nur den Händlern der Erfurter Krämerzunft auf der Krämerbrücke zustand, wurden verschiedene Händler in Erfurt, die nicht zur Brückenzunft gehörten, mit Strafen belegt und ihre Waren beschlagnahmt. Auf deren Klage am kurmainzischen Hofgericht wurde diese Klage 1599 bereits nach Erfurt zurückverwiesen. Die o.g. Beschlagnahmungen fanden statt, als die nicht zur Zunft gehörenden Krämer, weiter mit verbotenen Waren handelten. Ihre erneute Klage am Hofgericht zu Mainz hatte dasselbe Ergebnis, nur mit dem Unterschied, dass die beschlagnahmte Ware von der Stadt Erfurt zu erstatten sei. Dagegen appellierten die Stadt Erfurt und die Zunft der Händler auf der Krämerbrücke. |
| Laufzeit/Datum (detailliert): | 1599 - 1610 |
| Umfang: | 7 cm |
|
Kontext |
| Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
| Registratur-Signatur: | E 1653 |
|
| |
URL for this unit of description |
| URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631186 |
| |