Identifikation |
Signatur: | A 53, D Nr. 12 |
Frühere Signaturen: | A 53, C Nr. 12 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Caspar von Denstedt und Bürgermeister Balthasar Wegmann, Bürger zu Erfurt (Beklagte)
Wolff von der Weser, Bürger zu Erfurt (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Nachdem im Juli 1597 der Junker Hans von der Weser verstorben war, gab sich sein Bruder Wolff als Universalerbe aus. So beantragte er die Lehnsfolge in das Rittergut Meckfeldt beim Herzog von Sachsen Weimar sowie bei der Stadt Erfurt die Übernahme eines Waldes bei Erfurt "auf der Wagweidt". Als aber die Bezahlung einer Schuld von 1.600 Taler seines verst. Bruders Hans von ihm gefordert wurde, gab er beim Fordernden, dem Hofgericht in Mainz, Caspar von Denstedt und Balthasar Wegmann als Erben an, die diese Schuld begleichen sollten. Das Hofgericht in Mainz eröffnete auch den Prozess gegen die letztgenannten. Da beide von einer Erbschaft keine Ahnung hatten, nahmen sie juristische Zuflucht beim Reichskammergerich. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1597 - 1618 |
Umfang: | 5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | D 619 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631143 |
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