Identifikation |
Signatur: | A 53, D Nr. 7 |
Frühere Signaturen: | A 53, C Nr. 7 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Georg Degen, Amtmann des Domstifts Halberstadt zu Zilly (Kläger)
Kurbrandenburgische Regierung des Fürstentums Halberstadt (Beklagte) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
In Verbindung mit Verwaltungsänderungen erhielt der Amtmann von Zilly auch das zwischen Zilly und Heudeber gelegene Dorf Mulmke in seine Verwaltung. Im Zuge dieser Veränderung entließ Georg Degen den Amtsschreiber Heinrich Klincksporn aus Heudeber aus seinem Dienst. Dieser griff am 24.06.1679 mit Beleidigungen den Georg Degen an, der ihn verprügeln ließ und für 2 Wochen ins Gefängnis warf. Darauf begann das Domstift Halberstadt mit der Untersuchung des Falls und bemühte sich bei der Juristenfakultät der Universität Helmstedt um ein Gutachten. Dieses wurde in Helmstedt am 09.08.1679 erstellt. Während der laufenden Untersuchung mischte sich aber die Kurbrandenburgische Regierung des Fürstentums Halberstadt in diese Sache ein. Sie forderte von Degen, sich vor ihrem Gericht zu rechtfertigen, was dieser wegen der Zuständigkeitsfrage ablehnte. Deshalb sollte er vom Amtmann von Schlanstedt mit 30 Bewaffneten gefangen und nach Halberstadt gebracht werden (16.08.1679). Da Georg Degen aber außerhalb war, mißlang dieser Übergriff und Georg Degen wandte sich an das Reichskammergericht. Inzwischen war auch das Helmstedter Urteil bekannt, das Georg Degen zum Schadenersatz verpflichtete. Am Reichskammergericht wurde der Prozess vermutlich nicht mehr geführt, da das Protokoll zwar noch angelegt, aber nicht ausgefüllt wurde. Die Aktenstücke erhielten auch keine Quadrangeln und Nummerierungen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1679 - 1680 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | D 453 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631138 |
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