Identifikation |
Signatur: | A 53, C Nr. 10 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Johann Christoff Cramer, Bürger und Gewürzkrämer zu Nordhausen (Beklagte)
Die Krämergilde zu Nordhausen (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Seit 1670 hatte Johann Christoff Cramer einen kleinen, nur magere Gewinne bringenden Gewürz-, Öl- und Tabakhandel in Nordhausen. Er war ein Fremder, der in Nordhausen bei dem Krämer Hans Nebelung seinen Beruf erlernt hatte, in Nordhausen heiratete und als Bürger vom Rat der Stadt anerkannt, darauf den o.g. Handel aufbaute. 1677 wurde ihm ohne Grund die Gewerbeerlaubnis entzogen, aber nicht durchgesetzt. 1685 klagte die Krämergilde erneut gegen Cramer, ohne ihm etwas vorwerfen zu können, setzte aber im Rat den Konzessionsentzug durch, wohlwissend, dass Cramer nicht die finanziellen Mittel hatte, sich juristisch gegen die reichen Herren der Gilde zur Wehr zu setzen. Verschiedene Bürger aus dem Rat und anderer Gilden bezeugten aber, dass die Krämergilde ohne Grund gegen Cramer vorging und dass das Urteil vom Rat der Stadt Nordhausen keine juristischen Grundlagen hatte. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1670 - 1688 |
Umfang: | 1,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | C 720 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2631126 |
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