A 53, B Nr. 38 Erasmus Beichling, Bürger zu Mühlhausen, ab 1591 im Exil (Kläger) \ \ Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Mühlhausen, Stadtschreiber Magister Christoff Ferber und sein Bruder Veltin Ferber (Beklagte), ab 1603 auch für die Kinder Blasius, Andreas und Dorothea, des am 28.01. 1596 C[Location: Wernigerode]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 38

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Erasmus Beichling, Bürger zu Mühlhausen, ab 1591 im Exil (Kläger)

Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Mühlhausen, Stadtschreiber Magister Christoff Ferber und sein Bruder Veltin Ferber (Beklagte), ab 1603 auch für die Kinder Blasius, Andreas und Dorothea, des am 28.01. 1596 Christoff Ferber, Franz Ferber und Ambrosius Kuschmann, alle Bürger zu Mühlhausen
Enthält/ Darin:Enthält: injuriae

Zur Wiederherstellung seines guten Rufes und seiner Ehre sowie auf eine Schadensersatzleistung von 4.000 Taler klagte Beichling am Reichskammergericht. Beichling hatte in Nordhausen einen großen Posten Wolle von einer Witwe günstig gekauft. Der größte Teil wurde angezahlt, der Rest sollte bei Abholung der Wolle bezahlt werden. Für dieses Geschäft mußte Beichling bei verschiedenen Bürgern Mühlhausens Kredite aufnehmen. Als der Bürger Veltin Ferber von diesem Geschäft erfuhr, holte er ohne Wissen des Beichling die Wolle ab, allerdings ohne Bezahlung. Daraufhin wandte sich die Witwe über ihren Rechtsbeistand an Beichling, um ihr Geld zu erhalten. Der ahnungslose Mann brachte die Sache vor den Rat der Stadt Mühlhausen, dem auch der Bruder des Angeklagten beisaß. Magister Ferber bezichtigte den Beichling der Lüge und erreichte dann im weiteren Verlauf der Verhandlung gemeinsam mit seinem Bruder und ohne Wissen des Beichling dessen Verurteilung durch die Stadt Mühlhausen, obwohl die befragte Witwe in Nordhausen den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Beichling bestätigte. Man setzte Beichling 7 Monate in schwerste Kerkerhaft. Dort erfroren dem Mann die Beine. Erst auf Basis eines erpreßten Geständnisses wurde er freigelassen. Er mußte unterschreiben, ein unredliches Geschäft getätigt und dabei Bürger von Mühlhausen geschädigt zu haben. In Freiheit, versuchte er vom Exil aus, sein Recht am Reichskammergericht zu erhalten, denn Mühlhausen hatte seinen sämtlichen Besitz eingezogen und ihn aus der Stadt verbannt.
Laufzeit/Datum (detailliert):1589 - 1605
Umfang:3 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 2307
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2621693
 
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