Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 36 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Peter Becker, Leib- und Wundarzt zu Halle/S. (Beklagter), ab 1618 seine Erben, Dr. Joachim Vnickma in Vormundschaft für Anna Becker und Johann Beyer, Stadtvogt zu Könnern, für seine Ehefrau Magdalena, geb. Becker, beide Töchter des Peter Becker
Martin Bräut(i)gam, Bürger und Schneider zu Halle/S. (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis super nullitates
Der Streitgegenstand bleibt unklar, da vornehmlich die acta priora, auf welche ständig verwiesen werden, fehlt. Auf alle Fälle hatte sich Peter Becker in öffentlichen Schriften gegen Martin Bräut(i)gam und das Schneiderhandwerk in Halle geäußert. Aus einem Nebensatz ist zu vermuten, dass es um das Balbier-Handwerk geht, welches die Schneiderzunft mit ausübte. Jedenfalls wurde vom Berggericht zu Halle befunden, dass Becker 50 Gulden in Gold Strafe zahlen solle. Seine Appellation an der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg wurde an das Berggericht zurückgewiesen. 1616 erschoß aus nicht bekanntem Grund der Kläger seine Ehefrau Magdalena und wurde für diese Tat mit dem Schwert in Halle hingerichtet. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1612 - 1623 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 2129 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2621691 |
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