Identifikation |
Signatur: | A 53, B Nr. 16 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Joachim Friedrich von Bartensleben, Domherr der Stiftskirche zu Halberstadt, Herr auf der Wolfsburg und Brome (Kläger)
Domkapitel zu Halberstadt (Beklagter) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis, betreffend den Zehnt von Zilly und Benzingerode
Der Zehnt stand aus Gewohnheitsrecht den Domherrn der Stiftskirche von Halberstadt zu. Während der Vorgänger des Klägers, Christian Franz von Hagen, dieses Recht noch genießen durfte, sollte von Bartensleben schriftliche Beweise für dieses Privileg erbringen. Da er das nicht konnte, wandte er sich an das Reichskammergericht. Durch Eingreifen des Kurfürsten von Brandenburg, dem ein Appellationseid genügte, wurde der Streit beigelegt und dem Kläger der Zehnt gewährt. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1656 - 1659 |
Umfang: | 2 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | B 836 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2565869 |
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