A 53, B Nr. 14 Günther (gest. 1598) und Güntzell von Bartensleben, Brüder und Herren auf Wolfsburg und Brome (Beklagte), ab 1600 auch Sophia von Veltheim, Witwe des Günther von Bartensleben, für sich und für ihre Kinder, ihre Mutter Margarete von Saldern, Witwe des Achatz von Veltheim, Güntzel von[Location: Wernigerode]

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Identifikation

Signatur:A 53, B Nr. 14

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Günther (gest. 1598) und Güntzell von Bartensleben, Brüder und Herren auf Wolfsburg und Brome (Beklagte), ab 1600 auch Sophia von Veltheim, Witwe des Günther von Bartensleben, für sich und für ihre Kinder, ihre Mutter Margarete von Saldern, Witwe des Achatz von Veltheim, Güntzel von Veltheim, Hauptmann auf Kalbe/Milde, Bruder der o.g. Sophia, Melchior von Steinberg und Heinrich von Bülow

Berta von Bartensleben, Witwe des Werner von der Schulenburg, kurbrandenburgischer Hauptmann der Altmark, Herr auf Beetzendorf, und die Brüder Ludolff von Alvensleben, Herr auf Langenstein und Gebhard von Alvensleben, Herr auf Friedeburg und Neugattersleben (Kläger)
Enthält/ Darin:Enthält: appellationis

Streitgegenstand waren die Verfügungen im Testament des Hans von Bartensleben. Dieser hatte festgelegt, dass nach seinem Tode die auf seinen Besitzungen lebenden armen Leute eine große Geldsumme erhielten. Desweiteren wurde von ihm Land an arme Menschen bei der Wolfsburg, Salzwedel und Stendal vermacht. Während diese Punkte problemlos realisiert wurden, erwuchs der Rechtsstreit dadurch, dass jährlich von festgelegtem Besitz auch die Zinsen, Renten und Pachtsummen an arme Leute verteilt werden sollten. Mit der Durchführung wurden Gebhard von Alvensleben, Herr auf Hundisburg ( vor 1597) und seine Söhne Gebhard und Ludolf betraut. Die Aufsicht hatte die Haupterbin, Berta von Bartensleben, verwitwete von der Schulenburg. Jedoch hatten die Testamentsvollstrecker und auch die Haupterbin keine Einsicht in die Wirtschaftsdokumente der Lehnsfolger, so dass keine Kontrolle möglich war und man sich darauf verlassen mußte, was die Lehnserben jährlich bereitstellten. Der Verdacht der unrechtmäßigen Bereicherung und Benachteiligung aller anderen Erben veranlaßte die von Alvensleben, sich der Unterstützung des postulierten Administrators des Erzbistums Magdeburg, Markgraf Joachim Friedrich von Brandenburg, zu versichern: das brachte ihnen bereits eine Beleidigungsklage vor dem Reichskammergericht ein (vgl. B 13). Dessen ungeachtet, bestimmte Joachim Friedrich eine Untersuchungskommission, was zur Appellation am Reichskammergericht führte.
Laufzeit/Datum (detailliert):1594 - 1609
Umfang:12 cm

Kontext

Provenienzstelle:Reichskammergericht
Registratur-Signatur:B 830
 

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