Identifikation |
Signatur: | A 53, A Nr. 18 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Otto Busse und Andreas von Alvensleben, Herren auf Neugattersleben und Glöthe (Beklagte)
Ludloff und Gebhardt von Alvensleben, Herren auf Friedeburg und Pfützthal, sowie Cuno von Alvensleben, Herr auf Calbe und Randau (Kläger) |
Enthält/ Darin: | Enthält: appellationis
Auf der Basis eines Erbvertrages von 1610 forderten die Beklagten von ihren jüngeren Brüdern, Otto Busse und Andreas von Alvensleben, eine Gesamtzahlung von 15.000 Taler plus 5% Jahreszins. Die Zahlungen wurden bis 1614 durch ihren Vormund Hans Friedrich von Schierstedt geleistet, dann aber durch die nun volljährigen Otto Busse und Andreas eingestellt, da der Erbvertrag erst nach des Vaters Tod zwischen ihrer Mutter, dem Vormund von Schierstedt, den drei älteren Brüdern und dem Zeugen Melcher von Bodenhausen unterzeichnet wurde. Nach Meinung der Kläger waren die Bestimmungen im väterlichen Testament und im Erbvertrag unvereinbar. Da die Regierung des Erzstifts Magdeburg zu Halle/Saale für einen Vergleich plädierte, gingen die Brüder Otto Busse und Andreas von Alvensleben an das Reichskammergericht. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1610 - 1622 |
Umfang: | 1,5 cm |
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Kontext |
Provenienzstelle: | Reichskammergericht |
Registratur-Signatur: | A 1723 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2455094 |
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