Identifikation |
Signatur: | K 20 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Finanzämter |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1925 - 1963 |
Registraturbildner: | Infolge der Erzbergerschen Finanzreform 1920 wurde die Finanzhoheit der Bundesstaaten zugunsten des Reiches eingeschränkt und die gesamte Steuerhoheit ging auf das Reich über. Die Einziehung und Verwaltung der Reichssteuern erfolgte durch die neugeschaffene Reichsfinanzverwaltung. Die Finanzämter wurden als Lokalinstanzen der Reichsfinanzverwaltung zur Veranlagung und Erhebung der direkten Reichssteuern und zur Ausübung der Steueraufsicht eingerichtet und den Abteilungen I der Landesfinanzämter unterstellt. So übernahmen die Finanzämter im Bereich des Landesfinanzamtes Magdeburg 1920 die Geschäfte des Stempel- und Erbschaftssteueramtes Magdeburg in Reichs- und Landesstempelsachen; ab 1943 wurde auch die 1893 den Gemeinden überlassene Gewerbesteuererhebung im gesamten Reichsgebiet den Finanzämtern zugeteilt. Die Finanzämter blieben nach der Befreiung vom Faschismus vorerst als selbständige Dienststellen dem Oberfinanzpräsidium unterstellt. Ihre Aufgaben erweiterten sich, da ihnen die Verwaltung des beschlagnahmten Vermögens der Wehrmacht und der NSDAP übertragen wurden. Ab Mitte 1946 wurden die Finanzämter zur Vereinfachung der örtlichen Finanzverwaltung in die Kreisverwaltungen eingegliedert, im Frühjahr 1948 jedoch wieder herausgelöst und dem Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt unmittelbar unterstellt, von Januar 1949 bis Januar 1950 unter der Bezeichnung Steuerämter. Mit Einrichtung der Abgabenverwaltung der DDR erfolgte 1950 die Unterstellung der Finanzämter unter die Landesfinanzdirektion Sachsen-Anhalt. Mit der Verwaltungsreform 1952 und der Bildung der Bezirke wurden die Aufgaben der Steuerämter/Finanzämter in die Räte der Kreise und Städte, Abteilung Finanzen überführt. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=2350428 |
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