Z 286 Anhaltische Bergrevierverwaltung, 1695-1946 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 286
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Anhaltische Bergrevierverwaltung
Laufzeit/Datum (detailliert):1695 - 1946
Laufmeter:2.20
Findhilfsmittel:Findbuch 1999 (online recherchierbar); Findbuch Karten 1999
Registraturbildner:Nach dem anhaltischen Berggesetz vom 30. April 1875 bildeten die Bergrevierbeamten die erste Instanz der Bergbehörden. Sie waren der zweiten Instanz, der Regierung, Abteilung des Innern in ihrer Eigenschaft als Oberbergbehörde unterstellt. Die dritte Instanz bildete das Staatsministerium. Seit der Vereinigung Anhalts 1863 hatte die Verwaltung des Berg-, Salinen- und Hüttenwesens und die Oberaufsicht über den Privatbergbau dem Herzoglich Anhaltischen Oberbergamt mit Sitz in Bernburg oblegen, das dem Staatsministerium unterstellt war. Für die ihnen überwiesenen Bergreviere waren die Bergrevierbeamten die erste Instanz in allen Geschäften, welche nach dem Berggesetz vom 30. April 1875 (Gesetzsammlung für das Herzogtum Anhalt Nr. 384) der Bergbehörde zukamen, soweit sie nicht ausdrücklich der Oberbergbehörde vorbehalten waren. Die Aufgaben umfassten insbesondere die Bergpolizei, ferner die Wahrnehmung der Rechte hinsichtlich der Bergabgaben, seit 1884 (Reichsunfallsversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; Anhaltische Gesetzsammlung Nr. 885 und 878) auch die polizeiliche Beaufsichtigung der den Bergbehörden unterstellten Betriebe, sowie der Grubenbahnen und Anschlussbahnen und der Hüttenwerke und Dampfkessel (Gewerbeaufsicht). Ferner unterstand der unterirdische Abbau aller Mineralien und Fossilien, die im Verfügungsrecht des Grundeigentümers waren, der Aufsicht der Bergrevierbeamten. Nach den Staatshandbüchern gab es 1887/88 in Anhalt 164 Gruben, überwiegend Braunkohlegruben, von denen 1887 aber nur 17 in Betrieb waren. Die Reviere und der Sitz der Bergrevierbeamten waren nicht gesetzlich festgeschrieben. Faktisch gab es aber die meiste Zeit zwei Bergrevierbeamte, von denen der eine ausschließlich für die in landesfiskalischem Besitz befindlichen Bergwerke, d.h. v.a. für das Salzbergwerk Leopoldshall zuständig war, der andere für die übrigen Gruben in Anhalt, die sich nicht im Besitz des Staates befanden. Während der Revierbeamte für Leopoldshall seinen Sitz stets dort hatte und zumeist der Direktion des Bergwerks angehörte, wechselte der Sitz der zweiten Beamten zwischen Köthen, Bernburg, Dessau und ebenfalls Leopoldshall. Der vorhandene Bestand enthält ausschließlich Akten des für die nicht im Staatsbesitz befindlichen Bergwerke zuständigen Bergrevierbeamten. Von dem für die Salzwerke Leopoldshall zuständigen Beamten sind in diesem Bestand keine Akten enthalten. Die Markscheider unterstanden der Regierung, Abt. des Innern als Oberbergbehörde.
Bestandsinformationen:Bergwerksverzeichnisse - Gutachten - Berichte - Erzbergwerke - Flußspatgruben - Kohlengruben - Steinbrüche - Mineralquellen - Karten.
 

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