Z 125 Generalkommission Dessau-Köthen, 1748 (ca.)-1870 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 125
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Generalkommission Dessau-Köthen
Laufzeit/Datum (detailliert):ca. 1748 - 1870
Laufmeter:2.60
Findhilfsmittel:Findbuch 2008 (online recherchierbar)
Registraturbildner:Obwohl auch in Anhalt-Köthen bereits 1829 eine "permanente Separationskommission" für kleinere Gemeinheitsteilungen und Lastenablösungen ernannt worden war, so war es doch Anhalt-Bernburg vorbehalten, das große Reformwerk des agrarwirtschaftlichen Sektors voranzutreiben. Die Auswirkungen des Bernburger Separationsgesetzes von 1837 wurde in den beiden anderen Teilherzogtümern zwar mit großem Interesse verfolgt, dennoch dauerte es dort mit dem Beginn eigener gesetzlicher Reformen noch 10 Jahre. In Anhalt-Köthen wurde mittels des Separtionsgesetzes vom 30. Juni 1847 eine Generalkommission und in Anhalt-Dessau 1848 ein Generalkommissariat eingesetzt. Zur Vereinfachung der Verwaltung auf dem Gebiet der Separationen und Ablösungen konnten sich die anhaltischen Herzogtümer kurzzeitig auf ein gesamtanhaltisches Vorgehen einigen, was die Auflösung der Generalkommissionen Köthen und Bernburg sowie des Generalkommissariats Dessau und die Bildung einer Gesamt-Generalkommission am 15./17. Mai 1849 mit Sitz in Bernburg zur Folge hatte. Nach nicht einmal einem Jahr schied Anhalt-Bernburg durch Gesetz vom 2. April 1850 aus dieser Verbindung aus und führte die Geschäfte wieder mittels einer eigenen Generalkommission durch. Im Gegensatz zu Bernburg bildeten Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen nach der Auflösung der Gesamt-Generalkommission eine gemeinschaftliche Anhalt-Dessauische-Köthensche Generalkommission mit Sitz in Köthen. (HINWEIS: Gesamtdarstellung über die Separationsbehörden in Anhalt unter "Z 126 Anhaltische Generalkommission")
Bestandsinformationen:Bei den Bestandsbildungen für den Bereich der Separationsbehörden wurden nur Akten zu Verwaltungs-, Personal- und sonstigen Angelegenheiten berücksichtigt. Die Separations- und Ablösungsakten einzelner Orte verblieben im Bestand "Z 130 Separationsakten". Der vorliegende Bestand bildet die Tätigkeit der gemeinschaftlichen Anhalt-Dessauischen-Köthenschen Generalkommission nach Auflösung der Gesamt-Generalkommission im Jahre 1849 bis zur Neustrukturierung der Behörde 1864 ab.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=193031
 
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