Identifikation |
Signatur: | Z 126 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Anhaltische Generalkommission |
Laufzeit/Datum (detailliert): | (1814) 1846 - 1915 |
Laufmeter: | 1.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2008 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Nach dem Vorbild Preußens begann 1829 auch in Anhalt die Reform des agrarwirtschaftlichen Sektors. Der Ernennung einer "permanenten Separationskommission" in Anhalt-Köthen am 31. März 1829 folgte in Anhalt-Bernburg die Bildung der Lokalkommission im Amte Coswig am 2. Mai 1829. Die Behörden erledigten zunächst kleinere Gemeinheitsteilungen und Lastenablösungen. Doch schon 2 Jahre später führte der stetige Anstieg der beantragten Separationen und Ablösungen zu ihrer Auflösung und Übertragung der Geschäfte auf die Regierung Bernburg und den neu eingerichteten Separationsvermittlungskommissionen. Die nächsten Änderungen waren mit dem Erlass des Hutungs-, Ablösungs- und Separationsgesetzes für das Herzogtum Anhalt-Bernburg am 23.12.1839 verbunden. Der Auflösung der Separationsvermittlungskommissionen 1839/40 folgte auf Befehl des Herzogs vom 14.3.1840 die Konstituierung der Generalkommission Bernburg. Die Durchführung der Separationen und Ablösungen vor Ort lag von da an in den Händen der Spezialkommissionen und ihrer Kommissare. Die Entwicklungen in Anhalt-Bernburg wurde in den beiden anderen Teilherzogtümern zwar mit großem Interesse verfolgt, dennoch dauerte es dort mit dem Beginn eigener gesetzlicher Reformen noch bis zum Jahre 1847 bzw. 1848. In Anhalt-Köthen wurde mittels des Separationsgesetzes vom 30. Juni 1847 eine Generalkommission und in Anhalt-Dessau 1848 ein Generalkommissariat eingesetzt. Zur Vereinfachung der Verwaltung auf dem Gebiet der Separationen und Ablösungen konnten sich die anhaltischen Herzogtümer kurzzeitig auf ein gesamtanhaltisches Vorgehen einigen, was die Auflösung der Generalkommissionen Köthen und Bernburg sowie des Generalkommissariats Dessau und die Bildung einer Gesamt-Generalkommission am 15./17. Mai 1849 mit Sitz in Bernburg zur Folge hatte. Nach nicht einmal einem Jahr schied Anhalt-Bernburg durch Gesetz vom 2. April 1850 aus dieser Verbindung aus und führte die Geschäfte wieder mittels einer eigenen Generalkommission durch. Durch Staatsvertrag mit Preußen übergab Anhalt-Bernburg letztendlich diese Geschäfte zum 1. November 1850 der Generalkommission Stendal (ab 1853 Generalkommission Merseburg). Die engen Beziehungen zu Preußen rührten u.a. auch daher, dass der größte Teil der in Anhalt beschäftigten Feldmesser aus Preußen stammte. Im Gegensatz zu Bernburg bildeten Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen gemäß dem Gesetz vom 25. März 1850 nach der Auflösung der Gesamt-Generalkommission eine gemeinschaftliche Anhalt-Dessauische und Köthensche Generalkommission mit Sitz in Köthen. Ihr oblag außer der allgemeine Leitung und Beaufsichtigung der in Antrag gebrachten Separations- und Ablösungsauseinandersetzungen u.a. die Entscheidungsfindung bei Streitigkeiten und die Bestätigung der Rezesse. Nach dem Aussterben der bernburgischen Linie 1863 und der Wiedervereinigung Anhalts wurde der Staatsvertrag mit Preußen gekündigt. Ab 10. Oktober 1864 hatte so die Generalkommission in Köthen die Zuständigkeit für Gesamt-Anhalt inne. Der Sitz der nunmehr "Anhaltischen Generalkommission" wurde am 1. Oktober nach Dessau verlegt. Geregelt durch einen Staatsvertrag mit Preußen vom 18. September 1874 wurde die Wahrnehmung der Generalkommissionsgeschäfte für Anhalt ab dem 1. Januar 1875 in die Hände der preußischen Generalkommission Merseburg gelegt. Nach einer langen Phase der Kontinuität ging diese Zuständigkeit erst am 1. Januar 1922 wieder auf Anhalt über. Das Gesetz vom 6. April 1921 legte die Anhaltische Regierung, Abteilung des Innern als Generalkommission für Separations- und Ablösungssachen fest. Als Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der Regierung wurde das Oberverwaltungsgericht bestimmt. (HINWEIS: Zum Verfahren der Separation siehe "Z 130 Separationsakten") |
Bestandsinformationen: | Bei den Bestandsbildungen für den Bereich der Separationsbehörden wurden nur Akten zu Verwaltungs-, Personal- und sonstigen Angelegenheiten berücksichtigt. Die Separations- und Ablösungsakten einzelner Orte verblieben im Bestand "Z 130 Separationsakten". Der vorliegende Bestand bildet die Tätigkeit der Generalkommission Köthen (ab 1864) bzw. der Anhaltischen Generalkommission in Dessau (ab 1869) ab. Weiterhin finden sich neben den Akten dieser Behörde auch die der preußischen Generalkommission Merseburg wieder, sofern sie denn aus der Zeit ihrer von 1875 bis 1921 währenden Zuständigkeit für das Herzogtum Anhalt stammen. |
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URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1024776 |
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