Identifikation |
Signatur: | Z 69 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amt Stolzenberg-Wormsfelde |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1701 - 1885 |
Laufmeter: | 1.80 |
Registraturbildner: | Aus dem Nachlass des Markgrafen Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt (1709-1788) erhielten dessen Töchter Friederike Charlotte (1745-1808), Fürstäbtissin zu Herford, und Louise (1750-1811), Fürstin von Anhalt-Dessau, als Erbschaft die Fideikommissgüter Biesenbrow, Stolzenberg, Wormsfelde und Anteil Zantoch jeweils zur Hälfte. Im Jahr 1798 überließ Louise von Anhalt-Dessau die Administration und Nutzung ihres Anteils an diesen Gütern ihrem Sohn, dem Erbprinzen Friedrich (1769-1814). Friedrich von Anhalt-Dessau bemühte sich in den Jahren 1800/01 vergeblich um die administrative Übernahme des Anteils seiner Tante Friederike Charlotte von Brandenburg-Schwedt. Nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 1811 gingen die Güter insgesamt in den Allodialbesitz des Anhalt-Dessauer Herzogshauses über. Als Grundherrn besaßen die Herzöge von Anhalt-Dessau in den Ämtern Biesenbrow und Stolzenberg-Wormsfelde die Gerichtsbarkeit in erster Instanz und das Patronatsrecht. Für den Anteil Zantoch hatten sie nur das Compatronat inne. Das Rittergut Stolzenberg mit Wormsfelde und Anteil Zantoch befand sich in der Neumark im Königreich Preußen, später Kreis Landsberg an der Warthe, Regierungsbezirk Frankfurt/Oder, und ist regelmäßig zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet worden. Der jeweilige Pächter fungierte als Oberamtmann, dessen Funktionen sich nicht nur auf die landwirtschaftliche Leitung des Gutes, sondern auch auf die Administration des Amtes in engerem Sinne, auf Polizei, Gericht und Forstwesen erstreckte. Dazu gehörte auch die Führung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben des Amtes, die Aufsicht über die Wahrung der Gerechtsame und Territorialgrenzen sowie die Instandhaltung von Gebäuden, Wegen, Straßen und Dämmen. Über die gesamte Verwaltungstätigkeit des Amtes hatte er jährlich dem Herzog Bericht zu erstatten, mit den angestellten Predigern die Rechnungen der Kirchen zu revidieren und den Zustand von Kirchen- und Pfarrgebäuden zu besichtigen und evtl. Abhilfe zu schaffen. Zur Wahrnehmung der Jurisdiktion erfolgte die Bestellung eines Justitiars für die Verwaltung des Patrimonialgerichts Stolzenberg-Wormsfelde. Neben den Predigern wurden außerdem Lehrer für die Schulen in Stolzenberg und Wormsfelde und Forstbeamte verpflichtet. Im Zuge der Revolution von 1848/49 erfolgte 1849 in Preußen die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit, so dass die jurisdiktionellen Funktionen der Gutsherrschaft entfielen. |
Bestandsinformationen: | Akten des Amtes Stolzenberg-Wormsfelde wurden gemeinsam mit der Überlieferung der Hofkammer Dessau im Jahr 1948 durch Archivmitarbeiter aus der Ruine eines Dessauer Behördenhauses geborgen und durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 263, 03.14. Rittergut Stolzenberg (mit den Gütern Wormsfelde und Zantoch), 1774-1880 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 263, 03.15. Rittergut Walternienburg (mit den Gütern Trebnitz, Badetz und Gödnitz), 1812-1931 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 44, A 15c IIIc Stolzenberg, 1776-1886 (Gliederungsgruppe)
siehe auch: Z 47, 01.02.08. Ausländische Rittergüter Stolzenberg und Wormsfelde (mit Gralow, Jahnsfelde und Zantoch), 1798-1848 (Gliederungsgruppe)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188662 |
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