Identifikation |
Signatur: | Z 23 |
Benutzungsort: | Dessau |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Forstamt Harzgerode |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1702 - 1873 |
Laufmeter: | 11.90 |
Findhilfsmittel: | Findbuch 2006 (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Die Fürstlich Anhalt-Bernburgische Forst- und Jagdordnung" vom 15. Juni 1801, die die "Holz-, Forst- und Jagd-Ordnung" aus dem Jahr 1765 ablöste, legte u.a. das Ressort des bereits um 1712 errichteten Forstamts in Harzgerode fest. Danach führte das Forstamt die Oberaufsicht über alle landesherrlichen Forst-, Jagd- und Fischerei-Gerechtsame, über die Forstwirtschaft, über Grenzangelegenheiten des Oberherzogtums sowie über die Wege und Kunststraßen in den Harzforsten und im Amt Coswig. Es übte die Gerichtsbarkeit über Forst- und Jagdbediente aus und entschied über Forst- und Jagdfrevel. In den eigentlichen Forstwirtschaftssachen unterstand das Forstamt unmittelbar den landesherrlichen Befehlen, in Grenz-, Streit- und Prozesssachen aber der Landesregierung Bernburg.
Die Ausübung der Forstgerichtsbarkeit im Amt Coswig, dem von Anhalt-Bernburg aus der Zerbster Landesteilung von 1797 hinzugewonnenen Territorium, erfolgte in Kommission durch den Justizbeamten in Coswig unter Hinzuziehung des dortigen Oberförsters. Als Institution zur Verwaltung des dortigen Forstwesens wurde die dem Forstamt Harzgerode nachgeordnete Oberförsterei Coswig eingerichtet.
Im Zuge der Modernisierung des Forst- und Jagdwesens im Herzogtum Anhalt-Bernburg in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verlor das Forstamt Harzgerode im Jahr 1843 den Charakter einer Immediatbehörde und wurde nunmehr der Kammer Bernburg unterstellt. Die bisher vom Forstamt wahrzunehmenden Landesgrenzangelegenheiten des oberen Herzogtums und des Amtes Coswig gingen auf die Justizämter über. Das Forstamt war nur noch beteiligt, wenn es sich um herrschaftliche Forst- und Jagdreviergrenzen handelte.
In Folge der sich nach der Revolution von 1848 vollziehenden Veränderungen in der anhaltischen Behördenorganisation wurde das Forstamt Harzgerode auf Grund des "Patentes, die Organisation der Forstbehörden betreffend" vom 7. Juni 1850 aufgelöst und seine Aufgaben auf die Regierung Bernburg, Abteilung II (Finanzen) und die ihr nachgeordneten Forstinspektionen Harzgerode und Ballenstedt übertragen. Gleichzeitig erfolgte die Umwandlung der bisherigen Oberförsterei Coswig in eine Forstinspektion. |
Bestandsinformationen: | Akten des Forstamts Harzgerode gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Bernburg 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 vorliegt. Forstakten sind darin v.a. in der Gliederungsgruppe "C 10d Jagd- und Forstwesen" zu finden.
Weitere Forstamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von der Anhaltischen Finanzdirektion Dessau an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben, die zusammen mit Forstakten anderer Behörden zunächst dem provenienzübergreifenden Bestand "Finanzdirektion. Forstsachen 1" zugeordnet worden sind. Im Zuge einer Neubearbeitung 1991/92 wurden daraus Provenienzbestände gebildet und neu klassifiziert. Eine abschließende Bearbeitung, einschließlich der Verzeichnung und Einordnung von Nachträgen und Erstellung eines endgültigen Findbuchs, erfolgte in den Jahren 2002 und 2006. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: Z 18 Abteilung Bernburg, 1316-1901 (Bestand)
siehe auch: Z 22 Kammer Bernburg, 1626-1853 (Bestand)
siehe auch: Z 24 Oberförsterei Coswig, 1791-1853 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188250 |
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