L 110 Finanzamt Merseburg, 1991-2018 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 110
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das der Schutzfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Informationszugang gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Finanzamt Merseburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1991 - 2018
Laufmeter:3.60
Findhilfsmittel:Abgabelisten
Registraturbildner:Das Finanzamt Finanzamt Merseburg ist als ortliche Behörde der Finanzverwaltung tätig. Der Aufgabenbereich umfasst die Verwaltung der Steuern, soweit die Steuerverwaltung nicht anderweitig übertragen wurde.
Der Amtsbezirk umfasst die Gemeinden Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Barnstädt, Beuna, Branderoda, Braunsbedra, Farnstädt, Frankleben, Gatterstädt, Geusa, Grockstädt, Gröst, Grosskayna, Krumpa, Langeneichstädt, Leimbach, Leuna, Merseburg, Mücheln, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Oechlitz, Querfurt, Rossbach, Schkopau, Schmon, Schraplau, Steigra, Vitzenburg, Weissenschirmbach, Wünsch, Ziegelroda und Zuckerfabrik Vitzenburg.
Bestandsinformationen:175 AE; Inhalt: Steuerakten.- Geschäftsverteilungspläne.
Zusatzinformationen:Die Überlieferung der Finanzämter wird seit 2010 mit einem Archivierungsmodell gesteuert. In der Regel werden die Steuerfälle mit den höchsten Einkommen- bzw. Körperschaftsteueraufkommen, Umsätzen und steuerlichen Gewinnen sowie typische Betriebe, Aktengesellschaften und Persönlichkeiten, die nachhaltig öffentlich hervorgetreten sind, überliefert. Außerdem sind Unterlagen zur Geschichte des Finanzwesens, der Finanzbehörde, der Wirtschaft und bedeutender Institutionen, hervorragender Persönlichkeiten und Personengruppen des öffentlichen Lebens sowie bedeutender Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine als archivwürdig bewertet worden, soweit sie in den Finanzämtern vorkommen. Bei besonderen Fällen wie nationalsozialistisches und kommunistisches Unrecht und Wiedergutmachung oder Angelegenheiten, die öffentliches Aufsehen erregt haben oder zu parlamentarischen Erörterungen Anlass gaben, kommt ebenfalls eine Archivwürdigkeit in Frage.
 

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Related units of description:L 15, Nr. 1109 Geschäftsverteilungsplan des Finanzamtes Merseburg, 1995.01.01-1998.01.01 (Akte)
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1695689
 
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