L 108 Finanzamt Naumburg, 1990-2020 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 108
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Finanzamt Naumburg
Laufzeit/Datum (detailliert):1977 - 2020
Laufmeter:6.70
Findhilfsmittel:nur online recherchierbar
Registraturbildner:Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Den Finanzämtern obliegen insbesondere die Festsetzung und Erhebung der Steuern nach dem Einkommen, dem Ertrag und dem Umsatz. Sie sind nach § 17 FVG nicht zuständig für bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Die Finanzämter Naumburg und Zeitz fusionierten zum 01.01.2011. Seitdem ist für die Einwohner des Burgenlandkreises nur noch das Finanzamt Naumburg zuständig. Das Finanzamt Naumburg fungiert als zentrale Stelle für die Lohnsteueraußenprüfungen. Deswegen finden sich in diesem Bestand auch Akten aus dem Finanzamtsbereich Merseburg.
Bestandsinformationen:180 AE
Zusatzinformationen:Die Überlieferung der Finanzämter wird seit 2010 mit einem Archivierungsmodell gesteuert. In der Regel werden die Steuerfälle mit den höchsten Einkommen- bzw. Körperschaftsteueraufkommen, Umsätzen und steuerlichen Gewinnen sowie typische Betriebe, Aktengesellschaften und Persönlichkeiten, die nachhaltig öffentlich hervorgetreten sind, überliefert. Außerdem sind Unterlagen zur Geschichte des Finanzwesens, der Finanzbehörde, der Wirtschaft und bedeutender Institutionen, hervorragender Persönlichkeiten und Personengruppen des öffentlichen Lebens sowie bedeutender Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine als archivwürdig bewertet worden, soweit sie in den Finanzämtern vorkommen. Bei besonderen Fällen wie nationalsozialistisches und kommunistisches Unrecht und Wiedergutmachung oder Angelegenheiten, die öffentliches Aufsehen erregt haben oder zu parlamentarischen Erörterungen Anlass gaben, kommt ebenfalls eine Archivwürdigkeit in Frage.
 

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Related units of description:L 15, Nr. 1118 Geschäftsverteilungsplan des Finanzamtes Naumburg, 1995.01.01-1998.01.01 (Akte)
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1695685
 
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