Identifikation |
Signatur: | L 109 |
Benutzungsort: | Magdeburg |
Benutzbarkeit: | eingeschränkt benutzbar |
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Form-/Inhaltsangaben |
Hinweis: | Der Bestand enthält Archivgut, das der Schutzfrist gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf ausschließlich bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen Informationszugang gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. |
Titel: | Finanzamt Zeitz |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1990 - 2010 |
Laufmeter: | 0.80 |
Findhilfsmittel: | nur elektronisch recherchierbar |
Registraturbildner: | Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben im Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Den Finanzämtern obliegen insbesondere die Festsetzung und Erhebung der Steuern nach dem Einkommen, dem Ertrag und dem Umsatz. Sie sind nach § 17 FVG nicht zuständig für bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, soweit die Verwaltung nicht den Bundesfinanzbehörden oder Gemeinden übertragen worden ist. Die Finanzämter Naumburg und Zeitz fusionierten zum 01.01.2011. Seitdem ist für die Einwohner des Burgenlandkreises nur noch das Finanzamt Naumburg zuständig. |
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Related units of description |
Related units of description: | L 15, Nr. 1112 Geschäftsverteilungsplan des Finanzamtes Zeitz, 1995.01.01-1998.01.01 (Akte)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1561258 |
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