L 112 Staatliches Rechnungsprüfungsamt Halle, 1993-2007 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 112
Benutzungsort:Magdeburg
Benutzbarkeit:eingeschränkt benutzbar

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Staatliches Rechnungsprüfungsamt Halle
Laufzeit/Datum (detailliert):1993 - 2007
Laufmeter:1.60
Findhilfsmittel:(online recherchierbar)
Registraturbildner:Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Halle wurde 1992 als nachgeordnete Einrichtung des Landesrechnungshofes eingerichtet (Rd. Erl. des LRH vom 09.09.1992, MBL. LSQA 1992, S. 1568 f). Weitere Staatliche Rechnungsprüfungsämter befanden sich in Dessau und Magdeburg. Im Zuge der Reorganisation der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter im Jahre 2000 wurde das SRPA Dessau aufgelöst. Die noch verbliebenen zwei SPRÄ wurden zum 31. Dezember 2004 aufgelöst und in den Landesrechnungshof integiert. Das SRPA war lt. Errichtungserlass vom 09.09.1992 (MBL. LSA 1992, S. 568 f.) zuständig für: die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des LSA, inkl. Sondervermögen und Betriebe, der Prüfung der Stellen außerhalb der Landesverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen (Ausführung von Teilen des Landeshaushaltsplans, Verwaltung von Landesmitteln u. ä.), der Vorprüfungen bei Verwaltung von Bundesmitteln durch Landesstellen u. ä. und der Beteiligung an der überörtlichen Kommunalprüfung durch den LRH nach § 111 LHO. Die örtliche Zuständigkeit war auf den jeweiligen Regierungsbezirk begrenzt. Abweichend davon hatten die SRPÄ Halle und Magdeburg außerdem landesweite Prüfungen der Rechnungen einzelner Einzelpläne des Landeshaushalts durchzuführen.

Zum 01.01.1998 änderten sich die Zuständigkeiten dahingehend, dass auch das SRPA Dessau mit landesweiten Prüfungen der Rechnungen einzelner Einzelpläne des Landeshaushaltes und der Rechnungen der vom Landesgesetzgeber errichteten Stiftungen nach § 109 (2) LHO beauftragt wurde.
Die Aufgabenplanung wurde vom SRPA wahrgenommen und als Konzept dem LRH vorgelegt, dessen Senat auf dieser Grundlage und i. d. R. ohne substantielle Änderungen die jeweilige Jahresarbeitsplanung beschloss. Die Durchführung der Prüfung oblag dem SPRA. Die Prüfungsmitteilung wurde dem LRH übermittelt, das diese entweder durch Verzicht auf Rückäußerung innerhalb von 14 Tagen genehmigte oder bei Bedarf etwas veranlasste. Bei Genehmigung übermittelte das SRPA, vertreten durch den Amtsleiter, die Prüfungsmitteilung an die geprüfte Stelle und reagierte ggf. auf deren Stellungnahme. Bei Vorgängen von allgemeinerer Bedeutung oder besonderer Strittigkeit zog der LRH die Federführung ggf. an sich und übernahm auch durchgängig die Korrespondenz mit obersten Landesbehörden.
Bestandsinformationen:Die Prüfungsakten des ehemaligen Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Halle wurden im Jahre 2011 vom Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt an das Landesarchiv Merseburg abgegeben (Zug.-Nr. 19/2011). Die Bearbeitung erfolgte im Jahre 2016. Der Bestand besteht aus 41 Verzeichnungseinheiten und umfasst 1,6 lfm aus dem Zeitraum 1993 bis 2007.
Zusatzinformationen:Zug.-Nr. 19/2011
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1505523
 
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