Identifikation |
Signatur: | K 57 Merseburg |
Benutzungsort: | Merseburg |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Bezirksforstamt Merseburg |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1945 - 1949 |
Laufmeter: | 1.20 |
Findhilfsmittel: | Findbuch (online recherchierbar) |
Registraturbildner: | Nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde auf Befehl des Chefs der sowjetischen Militäradministration (SMAD) sofort der Aufbau einer neuen Verwaltung eingeleitet. Da dem Rohstoff Holz eine außerordentliche und noch immer wachsende wirtschaftliche Bedeutung zukam, wurde beim Wiederaufbau der relativ wald- und holzarmen, aber hochindustrialisierten „Provinz Sachsen-Anhalt“ der Pflege des Waldes besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Diese Aufgaben konnten seitens der verantwortlichen Forstdienststellen nur erfüllt werden, wenn jegliche unberechtigten Eingriffe in die Forstverwaltung und – betriebsführung unterblieben. Daher ordnete der Präsident der Provinz Sachsen-Anhalt an, dass sämtliche Waldbesitzverhältnisse zunächst unverändert bleiben. Mit dem Befehl Nr. 97 der SMAD vom 13. Oktober 1945 wurde die Reorganisation der Forstwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) eingeleitet und mit der „Ordnung für die Forstwirtschaft“ vom 29. Oktober 1945 umgesetzt. Die gesamte Leitung der Forstwirtschaft wurde dem „Zentralforstamt“ bei der „Deutschen Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft in der SBZ“ in Berlin übertragen und unterstand unmittelbar dem Präsidenten der Zentralverwaltung. In der Mittelinstanz unterstand die Forstwirtschaft der Forstabteilung der Provinzial- bzw. Landesverwaltung Sachsen-Anhalt. Da es bis dahin noch keine zentrale Forstverwaltung bei der Provinzialverwaltung gab, war es daher vordringlichste Aufgabe, eine leistungsfähige Forstdienststelle zu schaffen, die außer dem bisherigen Staatswald, dem Gemeinde- und Körperschaftswald auch den Privatwald nach einheitlichen Grundsätzen zu bewirtschaften hatte. Diese Aufgabe fiel für die gesamte Provinz Sachsen dem Landesforstamt im Rahmen der Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu. Die existierenden Forstämter blieben unverändert und waren allein für die Erfüllung der Aufgaben der gesamten Forstverwaltung und – betriebsführung im Staats-, Körperschafts- und Privatwald zuständig. Als mittlere Forstverwaltungsbehörde fungierten die Bezirksforstämter Dessau, Magdeburg und Merseburg. Letzterem waren auf der unteren (örtlichen) Ebene 34 Forstämter unmittelbar unterstellt. Diesen wiederum unterstanden die Revierförstereien, in deren Verantwortung die Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes und die Betriebsführung des Körperschafts- und Privatwaldes lagen. Obwohl das Bezirksforstamt Merseburg dem Bezirkspräsidenten angegliedert war, unterstand es ihm nicht, sondern war der Forstabteilung der Provinzialverwaltung in Halle direkt unterstellt. Im Jahre 1949 wurden die Kreisforstämter gebildet, die für die gesamten forstwirtschaftlichen Belange eines Landkreises verantwortlich waren.
Forstämter, die dem Bezirksforstamt Merseburg unterstanden: Elsterwerda, Liebenwerda, Uebigau, Hohenbucko, Herzberg, Glücksburg, Jessen/Elster, Annaburg, Thiergarten, Rosenfeld, Taura, Doberschütz, Falkenberg, Bitterfeld, Söllichau, Tornau, Schmiedeberg, Gräfenhainichen, Bergwitz, Wittenberg, Halle, Zeitz, Ziegelroda, Heldrungen, Eckartsberga, Burgwenden, Allstedt, Pölsfeld, Rossla/Harz, Stolberg I, Stolberg II, Wippra, Braunrode und Meisdorf. |
Bestandsinformationen: | Die im Bestand vorliegenden Akten wurden auf Grund der zeitlichen Abgrenzung aus dem Bestand C 48 III b, Regierung Merseburg, Forstregistratur herausgelöst und als Bestand K 57, Bezirksforstamt Merseburg, aufgestellt. Die Bearbeitung der Akten erfolgte im Jahre 2014. Der Bestand besteht aus 121 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1945 – 1949 und umfasst 1,20 lfm. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1504772 |
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