Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 506b Nr. 35 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kopie Andreas Schlegels, damals Amtmann zu Köthen und zu Geuz gesessen, Vertrag, nach dem der hochgebohrene Fürst Woldemar, Fürst zu Anhalt, sel. ihm Hans Melwitz Gut zu Pforderstorf mit seiner Zugehörung geliehen und verschrieben, darüber er sich mit Johann von Kanitz, Propst auf dem Petersberge, auch Sammlung, von wegen und anstatt Johannes Melwitz, als die Zeit daselbst eine begebene Person, was er oder das Kloster über seine Beleihung daran berechtiget, gütlichen Vertrag gehabt, als aber Johann Melwitz hernach aus dem Stift Petersberg sich getan, und ihn angesprochen, ihme die 25 Gulden, so er dem Kloster hat geben sollen, zu seinem Unterhalt, zu entrichten, die er ihme dann darüber bezahlt hat, dazu, damit er sich desto bloß erhalten möge, hat er förder aus guten Willen jetzt gedachten Johann Melwitz die Zeit seines Lebens alle Jahr auf Martini einen Wispel Hartkorn, als halb Weizen und halb Roggen, aus dem Dorfe Kohse an seinen Zinsen bei den Leuten, die damals seine Äcker hätten oder künftig haben würden, jährlich dieweil er lebet zu erheben, hiermit angewiesen und ob an den Leuten Versäumnis geschehe, so wollen er, seine Erben und Erbnehmer, solchen Wispel alle Jahr gesachten Melwitz aus anderen seiner bereitesten Güter vollkömmlich beschaffen; hierentgegen hat Johann Melwitz alle seine angemaßten Gerechtigkeit angezeigten Güter mit Hand und Mund erblichen ihnen seine Erben und Erbnehmern freiwillig zugestalt übergeben und aufgelassen |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Montag nach Misericordiam Domini 1575 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1378218 |
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