Identifikation |
Signatur: | C 136 I |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Erbgesundheitsgerichte im Regierungsbezirk Merseburg |
Registraturbildner: | Der Verwirklichung der nationalsozialistischen Rassenideologie diente das Gesetz vom 14. Juli 1933 zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Danach unterlagen Personen mit vererbbaren Krankheiten oder schweren erblichen Missbildungen aufgrund gerichtlicher Beschlüsse zwangsweise der Sterilisation. Als Beschlussgerichte wurden besondere Erbgesundheitsgerichte gebildet, die sich aus einem Richter als Vorsitzendem, einem Amtsarzt und einem weiteren Facharzt zusammensetzten. Die Erbgesundheitsgerichte wurden mit dem Amtsgericht am Sitz eines Landgerichtes verbunden und waren für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig. Im Regierungsbezirk Merseburg wurden die Erbgesundheitsgerichte Halle, Naumburg und Torgau eingerichtet. Als Beschwerdeinstanz wurde bei dem Oberlandesgericht Naumburg ein Erbgesundheitsobergericht gebildet, das sich aus einem Richter des Oberlandesgerichtes, einem Amtsarzt und einem Facharzt zusammensetzte. Mit der Zerschlagung des nationalsozialistischen Staatsapparates wurden auch die Erbgesundheitsgerichte beseitigt. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): C 136 Erbgesundheitsobergericht Naumburg, 1932-1947 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1164416 |
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