Identifikation |
Signatur: | 02.06.13. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Domänenrentämter im Regierungsbezirk Merseburg |
Registraturbildner: | Die Verwaltung der Domänen- und Domänenrentämter geht auf den altpreußischen bzw. kursächsischen Grundbesitz des Staates zurück. In dem zum überwiegenden Teil aus ehemals kursächsischen Gebiet gebildeten Regierungsbezirk Merseburg wurde der Domänenbesitz aus dem Grundbesitz und den Einkünften der ehemaligen Ämter gebildet, weiterhin aus dem Besitz der kursächsischen Kammergüter und Schlösser sowie aus den in dem restituierten altpreußischen Gebiet des Saalkreises, der Mansfelder Kreise und den im ehemals zum Fürstentum Halberstadt gehörenden Ermsleben gelegenen Domänen; schließlich kam die Verwaltung der dem preußischen Staat aus den Ämtern Kelbra und Heringen zustehenden Domäneneinkünfte hinzu. Der größte Teil des Domänenbesitzes wurde gutswirtschaftlich genutzt und vom Staat verpachtet. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden aus mehreren bisher als Vorwerke größeren Domänenwirtschaften zugehörigen Betrieben selbständige Domänen. Bei einigen Domänen bestanden am Anfang des 19. Jahrhunderts vom Pächter verwaltete Rezepturen, die Einkünfte aus Streubesitz auf bäuerliche Prästationen grundherrschaftlicher Art vereinnahmten. Da die Verwaltung der Domänen in der Hand privater Pächter lag, treten die Domänenämter im 19. und 20. Jahrhundert relativ slten als Bestandsbildner auf. Demgegenüber bestanden Domänenrentämter, die fiskalischen Streubesitz und einzelne Einkünfte in gutsherrlicher Form verwalteten. Sie dominieren vor allem im ehemals kursächsischen Bereich, wo sie aus den alten Ämtern hervorgegangen sind. Außerdem entstanden Rentämter zur Verwaltung des säkularisierten geistlichen Besitzes, durch Zusammenfassung der anfangs den Domänenpächtern in Form von Rezepturen übertragenen Verwaltung von Streubesitz und Einzeleinkünften oder nach Parzellierungen von Domänen. Die Domänen- und Domänenrentämter unterstanden den Regierungen. Den Domänenrentämtern oblag die volle Verwaltung des Besitzes im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der vom Ministerium und der Regierung festgelegten Normen. Teilweise übten die Rentbeamten noch die patrimoniale Polizeigewalt aus, die nach der Einführung der Kreisordnung von 1872 auf die Landräte bzw. auf die Amtsvorsteher überging. Mit der fortschreitenden Ablösung bäuerlicher Dienste und Abgaben, bei der die Rentämter mit den Gerichten und der Generalkommission zusammenarbeiteten, und der ständigen Veräußerung des Streubesitzes kam es durch Zusammenlegungen zu einer Verminderung der Anzahl der Domänenrentämter und zur Bildung einzelner größerer Rentamtsbezirke. Die meisten Rentämter wurden nach der Mitte des 19. Jahrhunderts in Rezepturen umgewandelt und schließlich seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts aufgelöst. Die Einziehung der verbleibenden Domänengefälle ging auf die Staatlichen Kreiskassen oder die betreffende Regierungshauptkasse über. |
Bestandsinformationen: | Die Bestände der Domänen- und Domänenrentämter sind im 19. Jahrhundert einmal in Verbindung mit den Beständen der feudalen Ämter, bei denen sie vielfach verblieben waren, in das Staatsarchiv Magdeburg gelangt, zum anderen gesondert nach der Auflösung der einzelnen Domänen- und Domänenrentämter. Das führte dazu, dass die Bestände der jeweiligen Abgabe entsprechend zunächst auch zwei verschiedenen Reposituren zugeordnet waren; einmal wurden sie unter Rep. Da bzw. D den altpreußischen bzw. altsächsischen Ämtern vor 1807/1815 angeschlossen, und zwar meistens als Anhang oder besondere Gliederungsgruppe, um offensichtlich Provenienzvermischungen zu vermeiden; andererseits waren die späteren, vorwiegend in den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. jahrhunderts und nach 1945 übernommenen (Teil-) Bestände als eigene Bestände unter der Repositur C 46 den der Regierung nachgeordneten Fachbehörden zugeordnet worden, so dass gleiche Provenienzen in zwei verschiedenen Reposituren und Archivabteilungen eingeordnet waren. Im Rahmen der Überarbeitung der Tektonik wurde die uneinheitliche Bildung der Bestände der Domänen- und Domänenrentämter beseitigt, indem die Überlieferung unter der Repositur C 63 zusammengefasst und zu jeweils selbständigen Beständen vereinigt wurde. Im Rahmen der Bestandsabgrenzung zwischen den Abteilungen Magdeburg und Merseburg des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt wurden die Bestände in den Jahren 2005 bzw. 2006 an das hiesige Archiv abgegeben. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1164406 |
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