02.05.15. Forstinspektionen im Regierungsbezirk Magdeburg (Tektonikgruppe (Endstufe))

Archive plan context


Identifikation

Signatur:02.05.15.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Forstinspektionen im Regierungsbezirk Magdeburg
Registraturbildner:Als mittlere Forstverwaltungsbehörden fungierten ab 1717 zunächst bei den Amtskammern, dann bei den Kriegs- und Domänenkammern, die Oberforstmeister mit ihren Forstmeistern. Sie leiteten selbständig den technischen Teil der Forstverwaltung ihrer Bezirke und führten Aufgaben aus wie die Aufstellung des Forstetats und der Hauungspläne, die Leitung der Hauungs-, Kultur-, Meliorations- sowie Vermessungssachen und den Verkauf oder die Verpachtung der Forstländereien. Im Zuge der Stein-Hardenbergschen Reformen im preußischen Staat unterstand die Forstverwaltung zunächst der zweiten Abteilung bei den Regierungen, ab 1825 dann der dritten Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.

Auf der unteren Ebene bildete das "Revier", welches mit dem Bezirk eines Domänenamtes identisch war, die Wirtschafts- und Verwaltungseinheit. Die lokalen Forstbeamten nannten sich zunächst Heidereiter (auch Heideknechte oder Heideläufer), Hegemeister, Holzwärter, Buschläufer, Landjäger oder Schützen. Ab 1739 kam die Bezeichnung "Königlicher Förster" auf. Mit dem nach süddeutschem Vorbild übernommenen "Revierförstersystem" wurde 1817 zwischen Ober- und Unterförster der Revierförster eingeschoben, der die praktischen Vollzugsgeschäfte im Revier besorgte. Das System bewährte sich nicht, so dass 1819 die Revierverwalter zu Oberförstern sowie die bisherigen Oberförster zu Forstinspektoren ernannt wurden.

Als Kommissare der Regierungen übten die Forstinspektoren die Kontrolle über die auf Lokalebene tätigen Oberförster aus und waren Zwischeninstanz zwischen diesen und den Regierungen. Ab 1830 nahm das "Oberförstersystem" endgültig Gestalt an und die Oberförster wurden voll verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Besitzes und damit zuständig für die Auszeichnung der Schläge sowie Leitung der Hauungs- und Kulturarbeiten, die Holzverwertung sowie für Verkäufe und Verpachtungen des Forstbesitzes. Ihnen standen Unterförster zur Seite. Zu den Aufgaben der Forstinspektoren gehörten neben der Kontrolle der Oberförster ihres Bezirks u. a. die Aufstellung der Wirtschaftspläne, die Bearbeitung von Personalsachen, Bereisungen sowie Besichtigungen der Dienstgebäude und Forstgrenzen. Mitte des 19. Jh. wurden sie in die Regierung eingegliedert, ab 1891 durften auch die Inspektionsbeamten den Titel Regierungs- und Forstrat tragen.

Im Land Sachsen-Anhalt entstanden mit dem Landesforstamt und den drei Bezirksforstämtern in Dessau, Magdeburg und Merseburg auf der oberen und mittleren Ebene neue Forstverwaltungsbehörden. Die den Bezirksforstämtern lokal unterstellten Forstämter wurden im Jahr 1949 zu Kreisforstämtern zusammengefasst, aus denen sich 1952 die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) der DDR bildeten. Sie unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft.

[siehe auch Allgemeine Behördengeschichte für die Forstinspektionen und Oberförstereien in: Gesamtübersicht des Landeshauptarchivs Magdeburg: Band III/2.- Halle: Max Niemeyer Verlag, 1972, S. 385 f.]
Bestandsinformationen:Die Akten der Forstinspektionen und Oberförstereien aus dem Regierungsbezirk Magdeburg gelangten seit 1907 in kleineren Ablieferungen in das damalige Staatsarchiv Magdeburg und bildeten bis 1960 die Repositur C 33. Im Rahmen der Neuordnung der Bestände der Forstbehörden durch B. Fischer-Zillmann im Zeitraum 1961-1968 wurden die Akten der Forstinspektionen verzeichnet und aus mehreren kleineren Beständen entsprechend der seit etwa 1918 bestehenden Einteilung zwei Bestände gebildet. Auch die Akten der Oberförstereien wurden zu neuen Beständen zusammengefasst.

[Quelle: Gesamtübersicht des Landeshauptarchivs Magdeburg: Band III/2.- Halle: Max Niemeyer Verlag, 1972, S. 386 f.]
 

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