Identifikation |
Signatur: | 02.05.04. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amtsvorsteher im Regierungsbezirk Magdeburg |
Registraturbildner: | Die 1874 in Kraft getretene Kreisordnung hob die Polizeigewalt der Gutsherrschaften und Domänenämter auf und verwandelte sie in eine rein staatliche Aufgabe, die von Amtsvorstehern mit Amtsausschüssen als ländliche Ortspolizeibehörden wahrzunehmen war. In den Städten blieben die Bürgermeister Ortspolizeibehörde, in Magdeburg der Polizeipräsident. Die Einteilung der Amtsbezirke erfolgte nach der Kreisordnung vom 13.12.1877, die neugebildeten einzelnen Amtsbezirke setzten sich aus einer oder mehreren Gemeinden und/oder Gutsbezirken zusammen. Der Amtsvorsteher wurde von 1874 bis 1918 auf Vorschlag des Kreistages vom Oberpräsidenten jeweils für die Dauer von sechs Jahren ernannt und vom Landrat vereidigt. Seit 1919 wurde er vom Kreistag gewählt. Dem Amtsvorsteher oblag in seinem Zuständigkeitsbereich die Verwaltung des gesamten Polizeiwesens, insbesondere der Sicherheits-, Ordnungs-, Gesundheits-, Gesinde-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei sowie aller sonstigen öffentlichen Angelegenheiten, soweit sie nicht durch besondere Bestimmungen dem Landrat oder einzelnen Fachbehörden übertragen war. Exekutivorgane der Amtsvorsteher waren die Gendarmerie, ab 1920 die Landjägerei. |
Bestandsinformationen: | Die Akten der Amtsvorsteher des Regierungsbezirkes Magdeburg gelangten nach 1945, soweit sie noch überliefert waren, zunächst in die Kreisarchive und wurden dort zum Teil als selbständige Bestände behandelt, teilweise aber auch mit den Akten der Gemeinden zu Ortsbeständen zusammengefasst oder mit den Akten der Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen vermischt. Vorwiegend in den Jahren zwischen 1964 bis 1968 gelangten die Bestände der Amtsvorsteher in das damalige Staatsarchiv Magdeburg. |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1156791 |
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