C 135 VI Entschuldungsämter im Regierungsbezirk Magdeburg, 1933-1945 (Bestandsgruppe)

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Identifikation

Signatur:C 135 VI

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Entschuldungsämter im Regierungsbezirk Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert):(1933-) 1934 - 1945
Laufmeter:36.20
Findhilfsmittel:Findbücher
Registraturbildner:Nach dem durch die Weltwirtschaftskrise beschleunigten Niedergang der deutschen Landwirtschaft versuchte der nationalsozialistische Staat die wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Lande zu stabilisieren. Mit dem Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse (dem sogenannten Osthilfe-Schuldenregulierungsgesetz) vom 1. Juni 1933 (RGBl. I S. 331) wurden Maßnahmen eingeleitet, die es den Bauern ermöglichten, die gegen sie bestehenden finanziellen Forderungen unter Vermittlung von Kreditinstituten in langfristige, gering zu verzinsende Zahlungsverpflichtungen umzuwandeln.
In Abhängigkeit von der Höhe der Verschuldung gab es drei Möglichkeiten der Entschuldung: 1. die Selbstentschuldung im Vergleichsverfahren, 2. ein reguläres Entschuldungsverfahren, das mit einem gerichtlich bestätigten Entschuldungsplan abschloss, 3. das Entschuldungszwangsverfahren.
Die Bearbeitung der Entschuldungsangelegenheiten war anfangs den Amtsgerichten als Entschuldungsgerichte übertragen worden. Aufgrund der Verordnung über die Entschuldungsämter und gemeinschaftlichen Beschwerdegerichte im Entschuldungsverfahren vom 25. Juni 1935 (RGBl. I 793) fand eine Konzentration der Entschuldungsangelegenheiten auf einige wenige Amtsgerichte durch die Bildung von Entschuldungsämtern statt, deren Bezirke zumeist den Landgerichtsbezirken entsprachen.
Im Regierungsbezirk Magdeburg wurden danach Entschuldungsämter in Halberstadt, Magdeburg und Stendal sowie zusätzlich in Salzwedel eingerichtet.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges endete die Tätigkeit der Entschuldungsämter. Soweit sich wegen bestehender Forderungen noch Rechtsfragen ergaben, wurden diese von den ordentlichen Gerichten entschieden.
Bestandsinformationen:Die Akten der Entschuldungsämter gelangten im Zeitraum 1961 bis 1968 als Teil der jeweiligen Amts- bzw. Kreisgerichtsüberlieferung in an das damalige Staatsarchiv Magdeburg. Hier wurden sie aus den Gerichtsbeständen herausgelöst und als Spezialgericht unter der Repositur Rep. C 135 VI zusammengefaßt.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1156652
 
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