Z 72 Konsistorium Köthen, 1608-1914 (Bestand)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 72
Benutzungsort:Dessau

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Konsistorium Köthen
Laufzeit/Datum (detailliert):1608 - 1914
Laufmeter:31.90
Findhilfsmittel:Findbuch (online recherchierbar)
Registraturbildner:In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts entstanden in den protestantischen Territorien in Anlehnung an gleichnamige Institutionen der römisch-katholischen Kirche Konsistorien als Kirchengerichte für Ehe- und Disziplinarsachen.
In Anhalt-Köthen wurde das Konsistorium von 2 Mitgliedern der Landesregierung unter Hinzuziehung des Köthener Superintendenten gebildet. In dessen Zuständigkeitsbereich gehörte die Aufsicht über den Kultus, die Geistlichen, die Schullehrer und Kirchendiener, die Besetzung der geistlichen Schulstellen, die Prüfung der in Pfarr-, Schul- und Kirchenämtern anzustellenden Personen und insgesamt die obere Leitung der Kirchen- und Schulangelegenheiten sowie die Ehegerichtsbarkeit und die Oberaufsicht über fromme Stiftungen.
Im Jahr 1811 kam es im Herzogtum Anhalt-Köthen für kurze Zeit zur Einführung des Code Napoléon als alleinigem Gesetzbuch. Unter Aufhebung der Landesregierung und aller Patrimonialgerichtsbarkeiten sollte eine Justizorganisation nach französischem Vorbild geschaffen werden, was auch Auswirkungen auf die Konisistorialverwaltung hatte. Doch das Reorganisationspatent vom 24.10.1812 von Leopold III. Friedrich Franz von Anhalt-Dessau, der die Vormundschaftsregierung in Anhalt-Köthen inne hatte, wurde die neue Staats- und Justizverfassung wieder rückgängig gemacht und die Landesregierung erneut als obere staatliche Behörde eingesetzt. Auch das Konsistorium nahm in der alten Besetzung wieder seine Tätigkeit auf.
Nach dem Tod des letzten Herzogs aus der Anhalt-Köthener Linie am 23.11.1847 wurde das Herzogtum zunächst unter die Verwaltung von Anhalt-Dessau gestellt.
Infolge der Revolution von 1848 wurde ein neues Konsistorium bestellt. Die bisherigen Jurisdiktionsbefugnisse übernahm das neu geschaffene Oberlandesgericht.
Durch das "Schulgesetz für die Herzogtümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen" vom 27.04.1850 ging die Schulaufsicht an das Staatsministerium über.
Nach der Vereinigung von Anhalt-Dessau und -Köthen zu einem Herzogtum im Jahr 1853 erfolgte die Zusammenlegung der Konsistorien Dessau und Köthen mit Sitz in Köthen. Das neue Konsistorium erhielt auch wieder die Schulaufsicht übertragen.
Nach dem Tod des letzten Anhalt-Bernburger Herzogs 1863 wurde das Bernburger Konsistorium aufgelöst und ein neues Konsistorium für das nunmehr vereinigte Herzogtum Anhalt in Dessau gebildet.
Bestandsinformationen:Akten des Konsistoriums Köthen gelangten aus dem Archiv des Fürsten-/Herzogtums Anhalt-Köthen 1872 in das neu gegründete Anhaltische Haus- und Staatsarchiv Zerbst und wurden dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Köthener Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Köthen" integriert, der in dieser Ordnung im Wesentlichen noch heute unter der Bestandssignatur Z 70 vorliegt. Die Konsistorialakten sind dort v.a. in den Gliederungsgruppen "C 17 Cultus und Ecclesiastica" und "C 18 Der öffentliche Unterricht" zu finden.

Weitere Archivalien der anhaltischen Konsistorien sind nach Auflösung des Konsistoriums Dessau 1920 durch den Evangelischen Landeskirchenrat an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben worden. In der Mehrzahl handelte es sich dabei um Akten der Konsistorien Köthen und Zerbst, aus denen im Anhaltischen Staatsarchiv Zerbst die Bestände "Rep. 15 A Konsistorium Zerbst" und "Rep. 15 B Konsistorium Köthen" gebildet und zu denen jeweils ein Findbuch erstellt worden ist.
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
Z 70 Abteilung Köthen, 1316-1887 (Bestand)
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=188675
 
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