L 97 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, 1990-2017 (Bestand)[Location: Magdeburg]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:L 97
Benutzungsort:Magdeburg

Form-/Inhaltsangaben

Hinweis:Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist.
Titel:Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Laufzeit/Datum (detailliert):(1934 - 1988) 1990 - 2017
Laufmeter:8.30
Findhilfsmittel:Datenbank; Ablieferungsverzeichnis
Registraturbildner:Zum 01. Juli 1991 erfolgte die Einrichtung der damals acht Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ÄLF) mit Dienstsitzen in Bernburg, Halle, Magdeburg, Salzwedel, Stendal, Weißenfels, Wernigerode und Wittenberg (MBl. LSA, Nr. 8, 1991, S. 118). Sie dienten im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums als untere Fachbehörde für Flurneuordnungs- und Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz und dem Flurbereinigungsgesetz und unterstanden dem jeweiligen Regierungspräsidium. Zudem gehörten die Förderung der Dorferneuerung, Grundsatzangelegenheiten im Umwelt- und Naturschutz, die Raumordnung im Zusammenhang mit der Agrarstruktur sowie Marktordnungs-, Ausgleichs- und weiterer Fördermaßnahmen in der Landwirtschaft zu ihren Aufgaben.
Aufgrund der Neustrukturierung der Landesverwaltung wurden aus den ursprünglich acht Ämtern die vier Ämter ALF Altmark mit Sitz in Stendal und Außenstelle in Salzwedel, ALF Mitte mit Sitz in Halberstadt und Außenstelle zunächst in Magdeburg, später in Wanzleben, ALF Anhalt mit Sitz in Wittenberg und Außenstelle in Bernburg (bereits im Juli 2000 erfolgte jedoch der Umzug von Wittenberg und Bernburg nach Dessau) und ALF Süd mit Sitz in Weißenfels und Außenstelle in Halle (MBl. LSA, Nr. 1, 2000, S. 9). Darüber hinaus erhielten die ÄLF die Funktion der Fachbehörden für landwirtschaftliche Themen, den Pflanzenschutz und die Tierzucht.
Im Zuge weiterer Verwaltungsreformen mit Aufgabenverschiebungen und -abgrenzungen zu den Landkreisen, dem neu gegründeten Landesverwaltungsamt sowie den Forstbehörden des Landes wurden die Ämter seit 2006 zudem für die Waldflurneuordnung und die forstliche Förderung ( im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und von Landeswaldprogrammen) zuständig, was sich auch in ihrer Umbenennung in Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF) widerspiegelte (MBl. LSA, Nr. 6, 2005, S. 633). Nach erfolgter Auflösung der Regierungspräsidien erfolgte die Unterstellung der ÄLFF unter das Landesverwaltungsamt.
 

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URL:https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=1096109
 
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