Identifikation |
Signatur: | Z 11, 26. |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Amt Mühlingen |
Laufzeit/Datum: | 1720 - 1847 |
Laufzeit/Datum (detailliert): | 1720 - 1847 |
Zusatzinformationen: | Das Fürstentum Anhalt-Zerbst bestand seit Mitte des 17. Jahrhunderts aus den Ämtern Zerbst, Roßlau, Coswig, Lindau, Walternienburg, Dornburg und Mühlingen sowie einigen adligen Gerichtsdörfern. Das Amt Mühlingen lag als Exklave abgesondert vom übrigen anhaltischen Territorium und war vom Herzogtum Magdeburg und dem kursächsischen Amt Barby umgeben. Es bestand nur aus den zwei Dörfern Groß- und Kleinmühlingen. Nach dem Aussterben der Zerbster Linie 1793 fielen die Ämter Coswig und Mühlingen sowie die Dörfer Weiden und Stackelitz des ehemaligen Amtes Zerbst und die Dörfer Natho, Thießen, Ragösen, Jeber und Serno des Amtes Roßlau bei der Zerbster Landesteilung 1797 an das Fürstentum Anhalt-Bernburg. Daraus wurden die neuen Ämter, später Justizämter Coswig und Mühlingen gebildet. Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung" und erweiterten Befugnissen, das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch (GR): Z 36 Justizamt Mühlingen, 1798-1848 (Bestand)
siehe auch (GR): Z 96 Amt Mühlingen, 1694-1782 (Bestand)
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=921597 |
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