Z 11, 23. Amt Leau-Gröna (Adlige von Krosigk´sche Gerichte zu Leau, später zu Schlewipp-Gröna und Leau), 1733-1848 (Gliederungsgruppe)[Location: Dessau]

Archive plan context


Identifikation

Signatur:Z 11, 23.

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Amt Leau-Gröna (Adlige von Krosigk´sche Gerichte zu Leau, später zu Schlewipp-Gröna und Leau)
Laufzeit/Datum:1733 - 1848
Laufzeit/Datum (detailliert):1733 - 1848
Zusatzinformationen:Leau war ein adliges Dorf auf der östlichen Seite der Saale in der Nähe von Kleinwirschleben, das sich im Besitz der Familie von Krosigk befand.
In den adligen Dörfern bzw. auf den adligen Gütern besaß der Grundherr das Recht zur Ausübung der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit in erster Instanz. Er war verpflichtet zu diesem Zweck einen so genannten Gerichtshalter oder "Justitiar" zu bestellen, der von der Landesregierung, die Revisions- und Appellationsinstanz war, eidlich in Pflicht genommen wurde.
Außer der eigentlichen Justiz unterstand den adligen Gerichtsherren und deren Beamten das gesamte Polizeiwesen.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an neu gebildete Kreisämter und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben. Die jurisdiktionellen Funktionen gingen auf das neu gebildete Kreisgericht Bernburg über.
 

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