Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 179b Nr. 23 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kopie des Vertrages des Herrn Wolfgang, Fürst zu Anhalt, nach Absterben des alten Gebelhauses zu Wölpsleben zwischen beiden seiner Söhne Jacob und Tonius, Gebrüder mit der gelassenen Witwe fronen beider Brüder Mutter um ihr väterliches Erbe und Gerechtigkeit durch Andreas Schlegel und Dietrich von Wirthen aufgerichtet, also daß Jacob Gebelhausen über den dritten Teil fahrender Habe und anderer specificaten Stücke behalten eine halbe Hufe Landes, die halbe Scheune auf dem Kirchhof, zwei wüste Hofstätten über den Dorfe und dagegen Tonius Gebelhausen Haus und Hof zu Wolpsleben unter seine fürstlichen Gnaden behalten mit fünf Hufen Landes den sein vier seine fürstlichen Gnaden Lehen, die Fürsten gehet von dem Gotteshause zu Arnstedt eine wüste Hofstätte auch seine fürstlichen Gnaden Lehen, die halbe Scheune auf dem Kirchhof, dazu einen Garten unter dem Dorfe der soll Ernstinisch Lehen sein, mit der Mutter, die er auch ihr lebenlang im Gute zu ernähren und zwei Teile allerwege der Jacob eines bekommen, also dass Jacob und seine Erben, Tonius und seine Erben auch nach des Mutters Tode um nichts haben anzuklagen. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Sonnabend nach Cathodra Petri 1528 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=887086 |
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