Z 4 IV, 155 Nr. 2 Severin Heise für sich, seine Erben und Erbnehmern Konsens, das demnach er das Dorf Meilendorf, elches Herr Ernst, Fürst zu Anhalt, etwa Hans Heise, seinen Vater wiederkäuflich verschrieben und er auch nach Absterben Gedachtes seines Vaters dasselbe innegehabt mit Wissen der Herr[Location: Dessau]

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Identifikation

Signatur:Z 4 IV, 155 Nr. 2

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Severin Heise für sich, seine Erben und Erbnehmern Konsens, das demnach er das Dorf Meilendorf, elches Herr Ernst, Fürst zu Anhalt, etwa Hans Heise, seinen Vater wiederkäuflich verschrieben und er auch nach Absterben Gedachtes seines Vaters dasselbe innegehabt mit Wissen der Herrschaft von Anhalt zu Dessau, seiner Nothurft nach für der dem ehrbaren Peter Zanthier zum Salzfurt verpfändet, weil die Einwohner angezeigten Dorfes mit seinem väterlichen Erbgütern grenzen er und seine Erben die gedachten Einwohner des Dorfes Milendorf und der Trift nicht wollen verengen, sondern sie bei der Trift, so sie bei seinem Vater und ihm all sie weil sie die wiederkäuflich ein gehabt und gebraucht nicht hierfür und für behalten sollen. Versiegelt bei wesens Peter Zanthiers.
Laufzeit/Datum (detailliert):Dessau 1524 am Sonntag nach St. Laurentiitage
 

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