Identifikation |
Signatur: | Z 4 IV, 76b Nr. 24 |
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Form-/Inhaltsangaben |
Titel: | Kopie Paul Kragens zu Freckleben vor sich seine Erben und Erbnehmer auch seinen Vetter Ernst zu Kloster-Mansfeld, seine Erben und mit Belehnten wiederkäufliche Verschreibung, darin er den Hans von Burhausen, seinem Schwager, nach folgende Güter, nämlich einen freien Wohnhof, der Barthel und Hans Schutz aufgesessen haben, mit Baumgarth und so weit es begraben und mit Zäunen begriffen, und sonst einen Bauernhof, so Andreas Lehmann damals zur Lehen getragen mit Dienst und Zinsen, alles in Freckleben gelegen, und einen Weidenfleck in Kohsen, mit Holz und Gras, sechs Hufen Landes genutzt und alle auf derselbigen Marke zu Freckleben, die vormals Barthel und Hans Schütz gewesen, für 100 Gulden an ganghaftiger Müntze, je einundzwanzig Groschen auf einen Gulden, die er von berührten Gütern Hans von Burghausens ehelichen Frau, Catharine, Barthel Schütz, seines Vetters gelassener Mitfrau, vor ihr gemachte Leibgedinge, so er Hans Schütz zu vertreten schuldig worden, auf einen Wiederkauf verkauft hat, angezeigte Güter alle Jahr auf Martini mit 6 Gulden zu verzinsen, vorbehältlich dem Wiederkauf nach seiner Gelegenheit mit 10 Gulden abzulösen, doch denselben Hans von Burghausen im Viertel Jahr vor dem Tage Martini aufzukündigen, und des nächsten Tages Martini folgende, die 100 Gulden mitbetagten und versessenen Zinsen in Georg Rulen Hans zu Zörbigk zu bezahlen, mit Herrn Wolfgang, Fürst zu Anhalt Wissen, Vollwort, und Willen drei Jahre lang. |
Laufzeit/Datum (detailliert): | Montag am Tage Bartholomaei Apostoli 1523 |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.landesarchiv.sachsen-anhalt.de/Query/detail.aspx?ID=737208 |
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