A 13, Nr. 574 Verordnung, dass weder auf den Dörfern noch in kleinen Städten oder Flecken ein Chirugus oder Bader geduldet werden soll, der nicht zuvor examiniert worden und in einer Baderinnung aufgenommen sei, 1701 (Akte)[Location: Magdeburg]

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Identifikation

Signatur:A 13, Nr. 574

Form-/Inhaltsangaben

Titel:Verordnung, dass weder auf den Dörfern noch in kleinen Städten oder Flecken ein Chirugus oder Bader geduldet werden soll, der nicht zuvor examiniert worden und in einer Baderinnung aufgenommen sei
 

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